Frist für Corona-Schlussabrechnungen läuft ab: Unternehmen müssen Bedarf nachweisen
Mit mehr als 60 Milliarden Euro hat der Staat während der Corona-Krise Unternehmen in Deutschland unterstützt. Bis Montag müssen die Firmen nun endgültig belegen, ob sie das Geld tatsächlich gebraucht haben. Der Endspurt bei den sogenannten Corona-Schlussabrechnungen hat begonnen: Die Frist für Unternehmen, den Bedarf für die Wirtschaftshilfen nachzuweisen, läuft am kommenden Montag, den 30. September, ab.
Über zwei Drittel der Abrechnungen bereits eingereicht
Bislang seien über zwei Drittel der Schlussabrechnungen eingereicht worden, teilte das Bundeswirtschaftsministerium diese Woche auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Wenn sie nicht fristgerecht eingehen, drohen den Firmen Rückzahlungen. Insgesamt werden rund 860.000 Abrechnungen erwartet. Es geht dabei um die Überbrückungshilfen sowie die November- und Dezemberhilfen, die im Zeitraum von Juni 2020 bis Juni 2022 Unternehmen und Selbständige mit erheblichen coronabedingten Umsatzrückgängen unterstützt haben.
Schnelle Bewilligung, aber nun Nachweispflicht
Wirtschafts-Staatssekretär Sven Giegold hatte im Juli gesagt, der Erfolg der Corona-Hilfsprogramme habe vor allem auf der schnellen und unbürokratischen Bewilligung an die Unternehmen basiert. "Der Schutz aller Steuerzahler verlangt nun, dass der korrekte Bedarf der ausgezahlten Steuergelder nun auch nachgewiesen wird." Die "Einreichungsdynamik" steige täglich weiter an, hieß es jetzt vom Wirtschaftsministerium. Bis zum 30. September könnten voraussichtlich rund 90 Prozent der einzureichenden Schlussabrechnungen erwartet werden.
Rückforderungen bei fehlender Abrechnung
Laut Ministerium werden in rund drei Viertel der geprüften Schlussabrechnungen Nachzahlungen (41 Prozent) gewährt beziehungsweise die vorläufige Bewilligung bestätigt (33 Prozent). In rund 25 Prozent der finalen Schlussbescheide erfolgten Rückforderungen in Höhe von durchschnittlich rund 7.400 Euro gegenüber der vorläufig gewährten Hilfe. Der Bund geht von Rückflüssen von rund 700 Millionen Euro aus, wenn die Schlussabrechnungen abgeschlossen sind. Die endgültige Bilanz werde erst 2025 vorliegen, hieß es.
Einreichung auch nach Fristende möglich
Um sogenannten "prüfenden Dritten" wie Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatern beim Endspurt noch genügend Zeit zur Behebung kurzfristig auftretender Probleme zu geben, soll die Einreichung der Schlussabrechnung auch noch kurze Zeit nach dem 30. September möglich sein. Erst nach Ablauf der Anhörungsfrist am 30. November sollen Rückforderungen durch die Bewilligungsstellen eingeleitet werden.
Viele Soforthilfen bereits zurückgezahlt
Zu Beginn der Pandemie gab es darüber hinaus Soforthilfen des Bundes, die im Frühjahr 2020 für einen dreimonatigen Förderzeitraum beantragt werden konnten. Inzwischen seien rund 3,58 Milliarden Euro von rund 582.000 Unternehmen und Selbständigen zurückgezahlt worden, teilte das Ministerium unter Berufung auf Bewilligungsstellen der Länder weiter mit. In mehreren Ländern seien die Rückmeldeverfahren und nachträglichen Überprüfungen aber noch nicht abgeschlossen.
Die Corona-Hilfsprogramme haben vielen Unternehmen in der Krise geholfen, doch nun steht die Nachweispflicht im Vordergrund. Es bleibt abzuwarten, wie viele Unternehmen die Frist einhalten und welche finanziellen Rückflüsse letztlich an den Staat zurückgehen werden.
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