FDP-Politiker fordern Gespräche mit Taliban und Assad in Abschiebungsdebatte
In der aktuellen Debatte um konsequentere Abschiebungen aus Deutschland haben sich mehrere FDP-Politiker für Gespräche mit den Taliban sowie Syriens Machthaber Baschar al-Assad ausgesprochen. Diese Forderung könnte in der deutschen Politik für erheblichen Diskussionsstoff sorgen und ist ein weiterer Beleg für die zunehmende Polarisierung in der Migrationspolitik.
Unverbindliche Sondierungsgespräche als Option
Joachim Stamp, der Sonderbeauftragte für Migrationsabkommen der Bundesregierung, erklärte gegenüber der „Welt am Sonntag“, dass unverbindliche Sondierungsgespräche mit den Taliban eine Option sein könnten. Stamp forderte, die Möglichkeit eines direkten Austauschs mit der Gruppe „sorgsam abzuwägen“. Er verstehe die ablehnende Haltung einiger Außenpolitiker aufgrund der Menschenrechtslage in Afghanistan, betonte jedoch, dass Deutschland ein ernsthaftes Rückführungsinteresse habe.
Stamp verwies auch darauf, dass erste Hilfsorganisationen aus humanitären Gründen für eine veränderte Haltung plädierten. Diese Aussage konnte von der Redaktion jedoch nicht verifiziert werden.
Indirekte Gespräche über Botschaften anderer Länder
Der FDP-Bundestagsabgeordnete Christoph Hoffmann äußerte sich deutlicher und forderte, dass die Bundesregierung außenpolitische Drähte nach Kabul brauche. Er schlug vor, dass die Botschaft eines anderen Staates künftig die deutschen Interessen in Afghanistan vertreten könnte. Hoffmann, Mitglied des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, betonte, dass angesichts der Entwicklungszusammenarbeit mit afghanischen Stellen die Etablierung diplomatischer Kontakte ein logischer Schritt sei.
Hoffmann sprach sich zudem für Gespräche mit der Regierung des syrischen Machthabers al-Assad aus.
Abschiebungen von Straftätern nach Syrien
Ulrich Lechte, außenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag, sagte dem „Tagesspiegel“, dass er Abschiebungen von verurteilten Straftätern nach Syrien unter bestimmten Voraussetzungen für möglich halte. Teile von Syrien, wie die Gegend rund um die Hauptstadt Damaskus, seien für ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder sicher. Dies gelte jedoch nicht für die Region Idlib im Nordwesten des Landes, die von Gegnern al-Assads kontrolliert wird.
Lechte betonte, dass bei der Prüfung möglicher Rückführungen sichergestellt werden müsse, dass die straffälligen Personen „nicht in Gebiete abgeschoben werden, in denen sie einer direkten Gefahr ausgesetzt sind“.
Erste Abschiebungen nach Afghanistan
In der vergangenen Woche hatte Deutschland erstmals seit der Machtübernahme der Taliban wieder Menschen nach Afghanistan abgeschoben. Die Bundesregierung gab die Abschiebung von insgesamt 28 Straftätern bekannt. Länderangaben zufolge wurden aus Hessen sechs, aus Bayern drei, aus Baden-Württemberg fünf und aus Thüringen ein Straftäter nach Afghanistan abgeschoben.
Diese Entwicklungen werfen zahlreiche Fragen auf und verdeutlichen die komplexe Lage der deutschen Migrationspolitik. Die Forderungen der FDP-Politiker könnten die Debatte weiter anheizen und zeigen, wie tief gespalten die Meinungen in diesem sensiblen Bereich sind.
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