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13.09.2024
10:14 Uhr

Familienministerin Paus und das Selbstbestimmungsgesetz: Eine Blamage mit weitreichenden Folgen

Familienministerin Paus und das Selbstbestimmungsgesetz: Eine Blamage mit weitreichenden Folgen

In wenigen Wochen tritt das umstrittene Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Dieses Gesetz soll es ermöglichen, dass Menschen ihren Geschlechtseintrag selbst bestimmen können – sei es der Wechsel ins jeweils andere Geschlecht oder in den Personenstand „divers“. Doch wie wenig die Verantwortlichen bei der Ausarbeitung dieses Gesetzes von Vernunft und Sachverstand geleitet wurden, offenbarte sich jüngst in einem Interview mit Bundesfamilienministerin Lisa Paus.

Ein peinliches Interview

Ein Reporter von „Polityka Deutschland“ brachte die Grünen-Politikerin mit einer simplen Frage ins Schwimmen. Der Kollege aus Polen wollte wissen: „Ist es auch für in Deutschland lebende Ausländer möglich, dieses Gesetz zu nutzen?“ Nach einer kurzen Denkpause räumte Paus ein, dass sie mit dieser Frage „ehrlich gesagt überfordert“ sei und das „gar nicht genau sagen“ könne. Der Interviewer hakte nach und erklärte, dass viele Männer aus der Ukraine Angst haben könnten, zurück an die Front zu müssen. Diese könnten auf die Idee kommen, sich einfach zur Frau zu erklären und sich damit der Wehrpflicht zu entziehen.

Unwissenheit und Naivität

Paus antwortete schließlich: „Ich gehe davon aus, dass es sich hier eben auf deutsche Staatsangehörige bezieht, weil dafür ist sozusagen das deutsche Amt auch zuständig.“ Zudem hätten Erfahrungen aus anderen Ländern gezeigt, dass sich kein Mann „leichtfertig“ zur Frau erkläre, um sich der Wehrpflicht zu entziehen. Doch diese Aussagen zeigen die Unwissenheit und Naivität der Ministerin. Erfahrungen aus Spanien belegen das Gegenteil: Polizisten und Soldaten haben dort genau aus diesem Grund ihr Geschlecht gewechselt.

Freifahrtschein für Flüchtlinge aus der Ukraine

Gemäß Paragraf 1 Absatz 3 des Selbstbestimmungsgesetzes kann dieses auch für Ausländer gelten, wenn sie bestimmte Aufenthaltsrechte besitzen. Speziell auf Ukrainer bezogen, besitzen diese eine „verlängerbare Aufenthaltserlaubnis“, die im Frühjahr 2024 automatisch verlängert wurde. Aus dem Büro der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung heißt es dazu: „Die Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine haben sich automatisch bis zum 5. März 2025 verlängert.“

Eine tickende Zeitbombe?

Das neue Selbstbestimmungsgesetz tritt am 1. November 2024 in Kraft. Müssen sich die Standesämter in Deutschland dann auf einen Ansturm von Männern aus der Ukraine gefasst machen? Schon die nächsten Monate werden zeigen, ob an den Gerüchten, die in Polen kursieren, etwas dran ist. Die deutsche Regierung scheint sich der Tragweite ihrer Entscheidungen und der daraus resultierenden Konsequenzen nicht bewusst zu sein.

Insgesamt zeigt dieser Vorfall einmal mehr, wie ideologisch verblendet und realitätsfern die aktuelle Bundesregierung agiert. Traditionelle Werte und eine starke deutsche Wirtschaft werden zugunsten einer fragwürdigen Politik geopfert, die mehr Schaden als Nutzen bringt. Es bleibt zu hoffen, dass die Verantwortlichen zur Vernunft kommen und die Interessen der deutschen Bürger wieder in den Vordergrund stellen.

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