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18.07.2024
09:06 Uhr

Faesers Beharren auf Vorratsdatenspeicherung: Ein massiver Eingriff in unsere Grundrechte

Faesers Beharren auf Vorratsdatenspeicherung: Ein massiver Eingriff in unsere Grundrechte

Die Innenministerin Nancy Faeser hält weiterhin an ihrer Forderung nach einer Vorratsdatenspeicherung fest. Trotz der massiven Grundrechtseingriffe, die diese Maßnahme mit sich bringt, rechtfertigt sie ihre Forderung mit der Bekämpfung von Kriminalität, die sich damit jedoch kaum eindämmen lässt.

Ein erschütternder Bericht und Faesers Forderung

Am vergangenen Montag erschütterte die Meldung, dass jeden Tag 54 Kinder und Jugendliche missbraucht werden, die Medienlandschaft. Diese Daten stammen aus dem Bericht „Lagebild Kindesmissbrauch“ des Bundeskriminalamts (BKA). Auch die Zahl der Straftaten im Zusammenhang mit kinderpornografischen Inhalten ist im vergangenen Jahr um 7,4 Prozent auf einen neuen Höchstwert von 45.191 gestiegen – und das sind nur die offiziellen Zahlen.

In diesem Zusammenhang stellte Faeser bei der Präsentation zur Bekämpfung dieser Straftaten erneut die Forderung nach einer Vorratsdatenspeicherung. Bestärkt fühlt sie sich durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 30. April 2024, das von der bisherigen restriktiven Haltung zur Vorratsdatenspeicherung abgewichen ist.

Was bedeutet Vorratsdatenspeicherung?

Die Vorratsdatenspeicherung bezeichnet ein Verfahren, bei dem Telekommunikations- und Internetanbieter gesetzlich verpflichtet werden, bestimmte Daten ihrer Kunden zu speichern und den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Für die Anbieter bedeutet das einen erheblichen Mehraufwand. Für die Nutzer, deren Daten gespeichert werden, bedeutet es eine massive Verletzung verschiedener Grundrechte, wie dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dem Fernmeldegeheimnis.

Faeser ohne Rückhalt in der Regierung

Die Forderung nach einer Vorratsdatenspeicherung ist kein neues Thema. Faeser versucht seit geraumer Zeit, mit immer neuen Argumentationen die Vorratsdatenspeicherung mehrheitsfähig zu machen. Im April war es die allgemeine Verbrechensbekämpfung, im Mai die Gefahr des Rechtsextremismus und jetzt im Juli der Kampf gegen Kinderpornografie.

Die Gründe, die Faeser für ihr augenscheinliches Herzensprojekt instrumentalisiert, ändern jedoch nichts daran, dass die pauschale Vorratsdatenspeicherung einen erheblichen Grundrechtseingriff darstellt. Faeser steht mit ihrer Forderung in der Regierung ziemlich allein da. Die Ampelkoalition einigte sich stattdessen auf das „Quick Freeze“-Verfahren, das im Vergleich zur Vorratsdatenspeicherung als weniger invasiv gilt.

Quick Freeze: Eine Alternative?

Das Quick-Freeze-Verfahren wird nicht pauschal, sondern nur aus aktuellem Anlass eingesetzt. Die Bestands- und Verkehrsdaten, die Telekommunikationsunternehmen und Internetanbieter unter anderem für Abrechnungszwecke von ihren Kunden erheben, werden für einen gewissen Zeitraum gespeichert und dann gelöscht. Um die routinemäßige Löschung zu verhindern, können die Strafverfolgungsbehörden unter bestimmten Voraussetzungen eine Speicheranordnung erlassen – die Daten werden „eingefroren“. Wenn die Behörden dann auf die Daten zugreifen wollen, benötigen sie einen richterlichen Beschluss – die Daten werden „aufgetaut“.

Ändert das neue EuGH-Urteil alles?

Zum ersten Mal wurde die Vorratsdatenspeicherung nach 9/11 zur Terrorbekämpfung ins Gespräch gebracht. 2006 wurden mit der EU-Richtlinie 2006/24/EG alle Mitgliedstaaten der EU verpflichtet, die Vorratsdatenspeicherung einzuführen. In Deutschland trat daraufhin 2008 das „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen“ in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht kassierte die Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung jedoch am 2. März 2010.

Am 30. April 2024 meldete sich der EuGH erneut zur Vorratsdatenspeicherung zu Wort – dieses Mal aber nicht mehr so restriktiv wie bisher. Bisher hatte das Gericht den Standpunkt vertreten, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung nur zur Bekämpfung besonders schwerer Kriminalität genutzt werden dürfe, nun stellte es fest, dass IP-Adressen zur Bekämpfung jeglicher Kriminalität gespeichert werden dürfen. Die erhobenen Daten dürfen jedoch keine Rückschlüsse auf das Privatleben der Nutzer geben.

Vorratsdatenspeicherung für die Bekämpfung von Kinderpornografie ineffektiv

Die Vorratsdatenspeicherung erweist sich als ineffektiv im Kampf gegen Kinderpornografie. Diese widerliche Form der Kriminalität spielt sich größtenteils im Darknet ab, auf das die Vorratsdatenspeicherung keinen Zugriff hat. Die wenigen, die ihre Kinderpornografie ungeschützt über das normale Internet verbreiten, könnten auch durch weniger invasive Maßnahmen aufgedeckt werden.

Die Frage sollte daher weniger lauten, was der EuGH sagt, sondern warum Faeser so fanatisch so harte Maßnahmen fordert, die für ihren vorgeschobenen Zweck komplett ineffektiv sind.

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