Faesers Abschiebungspläne: Ein gefährlicher Präzedenzfall?
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat jüngst eine kontroverse Initiative angekündigt, die tiefgreifende Auswirkungen auf das deutsche Ausweisungsrecht haben könnte. Laut Faeser sollen Asylbewerber, die in sozialen Medien terroristische Straftaten billigen, sofort abgeschoben werden können. Ein einfaches „Gefällt mir“ auf Plattformen wie YouTube, Instagram oder TikTok könnte bereits ausreichen, um eine Abschiebung zu rechtfertigen. Diese Pläne werfen jedoch zahlreiche rechtliche und ethische Fragen auf.
Ein „Gefällt mir“ als Abschiebegrund?
Die SPD-Politikerin erklärte, dass die Billigung einer terroristischen Straftat auf sozialen Medien eine sofortige Abschiebung nach sich ziehen soll, auch ohne vorherige strafrechtliche Verurteilung. „Islamistische Hetzer, die geistig in der Steinzeit leben, haben in unserem Land nichts zu suchen,“ so Faeser gegenüber der Funke-Mediengruppe. Doch wie genau soll dies umgesetzt werden?
In einer offiziellen Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Ampel-Fraktionen, die das Bundesinnenministerium veröffentlicht hat, wird erläutert, dass bereits das Markieren eines Beitrags mit „Gefällt mir“ als Verbreitung eines strafrechtlich relevanten Inhalts gelten könnte. Juristen sind sich jedoch uneinig, ob ein „Gefällt mir“ tatsächlich als Verbreitung eines Inhalts gewertet werden kann. Zudem stellt sich die Frage, ob Ausländerbehörden überhaupt die Kapazität haben, soziale Medien nach solchen Aktivitäten zu durchforsten.
Rechtliche Bedenken und politische Kritik
Faesers Vorstoß hat nicht nur in der Berliner SPD, sondern auch bei anderen politischen Akteuren für Unmut gesorgt. Ein hochrangiger SPD-Politiker sprach von einer „gefährlichen Debatte, bei der Bürgerrechte infrage gestellt“ würden. Clara Bünger, rechtspolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, bezeichnete die Entwicklung als „besorgniserregend“ und verwies darauf, dass es sonst nur in autoritären Staaten üblich sei, wegen eines „Gefällt mir“ in den sozialen Medien verfolgt zu werden.
Die geplanten Änderungen im Aufenthaltsgesetz sehen vor, eine neue Fallgruppe für ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse einzuführen. Diese soll greifen, wenn der Straftatbestand der Belohnung und Billigung von Straftaten nach Paragraf 140 Strafgesetzbuch verwirklicht ist. Derzeit wird dieser Paragraf im Aufenthaltsgesetz nicht aufgeführt.
Ein weiterer gescheiterter Vorstoß?
Bereits in der Vergangenheit musste Faeser Rückschläge bei ähnlichen Vorhaben hinnehmen. So scheiterte sie mit einem Vorschlag zur Abschiebung von Clanmitgliedern ohne vorher begangene Straftaten. Eine juristische Prüfung ergab, dass eine solche pauschale Regelung nicht verhältnismäßig sei.
Die Frage bleibt, ob Faeser mit ihren aktuellen Plänen lediglich den Rechtsrahmen ausreizen möchte, um Abschiebungen zu erleichtern, oder ob sie sich in einer Dauerschleife der Ersatzhandlungen befindet, die von vornherein rechtlich aussichtslose Reformen ankündigt. Angesichts der rechtlich umstrittenen Neuregelungen scheint dieser Verdacht nicht unbegründet.
Es bleibt abzuwarten, ob die geplanten Verschärfungen tatsächlich umgesetzt werden können und welche Auswirkungen sie auf das deutsche Ausweisungsrecht und die Bürgerrechte haben werden. Eines ist jedoch sicher: Die Debatte um Faesers Abschiebungspläne wird noch lange nicht verstummen.