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04.10.2024
15:48 Uhr

Ex-Führungskräfte von VW klagen gegen Gehaltskürzungen

Ex-Führungskräfte von VW klagen gegen Gehaltskürzungen

Inmitten umfangreicher Sparmaßnahmen bei Volkswagen (VW) haben mehr als hundert ehemalige Führungskräfte des Unternehmens rechtliche Schritte gegen Gehaltskürzungen eingeleitet. Diese Entwicklungen könnten zu weiteren internen Konflikten führen und werfen ein Schlaglicht auf die Spannungen zwischen dem Management und den ehemaligen Angestellten.

Stellenabbau und Werksschließungen

VW hat kürzlich Pläne zur Reduzierung der Belegschaft und zur Schließung von Werken bekannt gegeben. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Kosten des Unternehmens zu senken. Gleichzeitig wurden exklusive Tarifverträge gekürzt, was bei den betroffenen Managern auf erheblichen Widerstand stößt. Die Entscheidung, die Gehälter zu kürzen, hat zu einer Welle von Klagen geführt, die das Unternehmen weiter belasten könnten.

Rund 120 Klagen beim Amtsgericht Braunschweig

Aktuell sind etwa 120 Verfahren beim Arbeitsgericht Braunschweig anhängig, wie die Braunschweiger Zeitung berichtet. Die Kläger sind überwiegend Mitarbeiter im Vorruhestand, die weiterhin auf der Gehaltsliste von VW stehen. Nur einer der Kläger ist noch aktiv im Dienst des Autobauers. Diese ehemaligen Mitarbeiter nutzten die sogenannten Zeit-Wertpapiere, um früher in den Ruhestand zu gehen, während ihre Bezüge weiterhin gezahlt wurden.

Abschaffung des „Tarif Plus“

Ein zentraler Punkt der Auseinandersetzung ist die Abschaffung des „Tarif Plus“-Modells. Dieses Modell ermöglichte es den Beschäftigten, Bonuszahlungen und Sonderleistungen zu erhalten, die an die Erreichung bestimmter Ziele geknüpft waren. Durch die Sparmaßnahmen wurde dieser Tarif jedoch abgeschafft, was die betroffenen Manager nun vor Gericht bringen wollen.

Gehälter von bis zu 150.000 Euro

Im „Tarif Plus“-Modell konnten Beschäftigte ein Jahresgehalt von bis zu 150.000 Euro erzielen. Diese Einkommen waren jedoch an Bonuszahlungen für das Management gekoppelt, die von der Erreichung festgelegter Ziele abhingen. Die Abschaffung dieses Tarifs betrifft vor allem Mitarbeiter im „indirekten Bereich“, also Verwaltung und andere nicht produktionsnahe Abteilungen, in denen über 30.000 Personen tätig sind.

VW weist Forderungen zurück

Volkswagen hat die Forderungen der ehemaligen Führungskräfte zurückgewiesen. Ein Sprecher des Unternehmens erklärte: „Wir halten die entsprechenden Klagen für unbegründet und werden unsere Rechtsauffassung vor Gericht darlegen.“ VW betonte zudem, dass man sich vor dem Hintergrund der laufenden Verfahren inhaltlich nicht weiter äußern werde.

Diese Entwicklungen zeigen erneut die Spannungen innerhalb des Unternehmens und werfen Fragen über die zukünftige Ausrichtung von VW auf. Während die aktuellen Sparmaßnahmen notwendig erscheinen, um die finanzielle Stabilität des Unternehmens zu sichern, bleibt abzuwarten, wie sich die rechtlichen Auseinandersetzungen auf die interne Dynamik und die öffentliche Wahrnehmung von VW auswirken werden.

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