Europäischer Gerichtshof verurteilt Zypern wegen Abschiebung syrischer Flüchtlinge
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Zypern zur Zahlung von insgesamt 44.000 Euro Schadensersatz an zwei syrische Flüchtlinge verurteilt. Grund hierfür sei die Abschiebung der beiden Männer in den Libanon ohne vorherige asylrechtliche Prüfung.
Verstoß gegen Menschenrechtskonvention
Das Straßburger Gericht kritisierte Zypern scharf und stellte fest, dass das Land in diesem Fall gleich viermal gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen habe. Die beiden Syrer, die ursprünglich aus Idlib stammen, flohen 2016 angesichts des Bürgerkriegs in ihrem Heimatland in den Libanon und lebten dort in einem Flüchtlingslager.
Flucht nach Zypern
Im Jahr 2020 unternahmen die beiden Männer mit Hilfe von Schleusern eine gefährliche Überfahrt über das Mittelmeer nach Zypern. Dort wurde ihr Boot von den zyprischen Behörden abgefangen, und die Männer wurden umgehend in den Libanon zurückgeschickt, ohne dass ihre Asylanträge bearbeitet wurden.
Kritik an zyprischen Behörden
Der EGMR stellte fest, dass Zypern nicht alle erforderlichen Schritte nach dem Flüchtlingsrecht unternommen habe. Zudem habe das Land es versäumt, den fehlenden Zugang zu einem wirksamen Asylverfahren im Libanon sowie die Lebensbedingungen der Asylsuchenden in seine Bewertung mit einzubeziehen. Auch das Risiko einer möglichen zwangsweisen Rückführung nach Syrien, wo den Männern Verfolgung drohen könnte, sei außer Acht gelassen worden.
Schadensersatz und Kosten
Der Gerichtshof verurteilte Zypern zur Zahlung von jeweils 22.000 Euro Schadensersatz an die beiden Kläger, die sich nach Angaben des Gerichts noch immer im Libanon aufhalten. Darüber hinaus muss Zypern für insgesamt 4.700 Euro an entstandenen Kosten aufkommen.
EGMR und seine Rolle
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wurde 1959 in Straßburg von den Mitgliedstaaten des Europarats gegründet, um die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention von 1950 sicherzustellen. Dieses Urteil verdeutlicht einmal mehr die Wichtigkeit der Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards, insbesondere im Umgang mit Flüchtlingen und Asylsuchenden.
Die Entscheidung des EGMR ist ein klares Signal an alle europäischen Staaten, dass die Rechte von Asylsuchenden gewahrt werden müssen. Es bleibt abzuwarten, wie Zypern und andere Länder in Zukunft mit ähnlichen Fällen umgehen werden.