Kostenlose Beratung
07930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
01.08.2024
05:54 Uhr

EU-Wasserstoffstrategie: Unrealistische Ziele und physikalische Grenzen

EU-Wasserstoffstrategie: Unrealistische Ziele und physikalische Grenzen

Wasserstoff als Hoffnungsträger der Energiewende

Die Europäische Union hat ambitionierte Ziele für die Produktion von grünem Wasserstoff gesetzt, um die Dekarbonisierung der Energieversorgung voranzutreiben. Wasserstoff soll nicht nur als Speicher für grünen Strom, sondern auch als Rohstoff der Chemieindustrie und als Kraftstoff dienen. Doch die von der EU angestrebte Menge erfordert Produktionsanlagen, die 35 Stunden am Tag oder rund um die Uhr an 530 Tagen im Jahr laufen müssten – eine physikalische Unmöglichkeit.

Physikalische Unmöglichkeiten und Rechenfehler

Am 8. Juli 2020 präsentierte die Europäische Kommission ihre EU-Wasserstoffstrategie, die bis 2030 die Erzeugung von zehn Millionen Tonnen grünem Wasserstoff mithilfe von Elektrolyseuren mit einer elektrischen Leistungsaufnahme von mindestens 40 Gigawatt (GW) vorsieht. Der Europäische Rechnungshof hat jedoch im Juni 2024 festgestellt, dass die EU ihre Ziele für 2030 voraussichtlich nicht erreichen wird und diese einem Realitätscheck unterzogen werden müssen.

Die Erzeugung von zehn Millionen Tonnen Wasserstoff erfordert eine Energieaufnahme von rund 510 Terawattstunden (TWh) bei einem Wirkungsgrad von 65 Prozent. Dies bedeutet, dass die Elektrolyseure 12.800 Stunden pro Jahr laufen müssten, um die gewünschte Menge Wasserstoff zu produzieren. Ein Jahr hat jedoch nur 8.760 Stunden, was die Vorgaben der EU-Kommission unrealistisch macht.

Fehlende Berücksichtigung des Wirkungsgrads

Es scheint, als hätte die EU-Kommission den Wirkungsgrad der Elektrolyseure nicht ausreichend berücksichtigt. Selbst bei einem unrealistischen Wirkungsgrad von 100 Prozent müssten die Elektrolyseure 8.325 Stunden pro Jahr in Betrieb sein, was ebenfalls utopisch ist. Eine mögliche Erklärung könnte ein Tippfehler oder eine Fehlinterpretation der technischen Daten sein.

Realistische Annahmen und notwendige Anpassungen

Selbst bei einer Leistungsaufnahme von 80 GW und einem Wirkungsgrad von 65 Prozent wären die Ziele der EU kaum erreichbar. Die Produktion der angestrebten Menge Wasserstoff erfordert eine Leistungsaufnahme von 170 GW bei 3.000 Volllaststunden pro Jahr. Diese Zahlen verdeutlichen die Diskrepanz zwischen den politischen Zielen und den physikalischen Realitäten.

Langfristige Ziele und Herausforderungen

Die EU plant, bis 2050 jährlich bis zu 125 Millionen Tonnen grünen Wasserstoff zu erzeugen. Dazu müsste die Leistung der Elektrolyseure auf 500 GW steigen, was 12,5-mal höher als die Ziele für 2030 ist. Dies würde bedeuten, dass ein Viertel des erzeugten erneuerbaren Stroms in Wasserstoff umgewandelt werden müsste. Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen müsste sich bis 2050 auf das 25-Fache steigern, um diese Ziele zu erreichen.

Fazit: Überarbeitung der Wasserstoffstrategie notwendig

Angesichts der unrealistischen Annahmen und Rechenfehler sollte die EU-Kommission ihre Wasserstoffstrategie vollständig überarbeiten. Nur wenn die technischen Grunddaten belastbar sind, lassen sich die personal- und kostenintensiven Maßnahmen sachgerecht umsetzen. Zudem muss das Thema Wasserstoffspeicher in belastbare Zahlen gefasst werden, da der Wasserstoff zwischenzeitlich irgendwo aufbewahrt werden muss.

Die EU steht vor der Herausforderung, ihre ambitionierten Ziele mit den physikalischen Realitäten in Einklang zu bringen, um eine erfolgreiche Energiewende zu gewährleisten.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“