
EU-Kommission fordert Rückzahlung: Deutschland muss Millionen von Ryanair einfordern
Die EU-Kommission hat entschieden: Deutschland muss von der Billigfluggesellschaft Ryanair rund 13 Millionen Euro zurückfordern – zuzüglich Zinsen. Diese Entscheidung ist das Ergebnis einer sechs Jahre andauernden Untersuchung, die im Oktober 2018 eingeleitet wurde. Ziel der Untersuchung war es, die Vereinbarkeit der von Deutschland gewährten Subventionen für den Flughafen Frankfurt-Hahn und Ryanair mit den EU-Vorschriften zu prüfen.
Unfaire Beihilfen am Flughafen Hahn
Von den sechs untersuchten staatlichen Maßnahmen wurden drei als nicht rechtens befunden. Dies gab die EU-Kommission am Montag, den 9. September, bekannt. Die Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager betonte, dass der Wettbewerb zwischen Flughäfen und Fluggesellschaften für die Wirtschaft von entscheidender Bedeutung sei. Die beanstandeten Maßnahmen hätten Ryanair jedoch einen unfairen und selektiven Vorteil gegenüber Wettbewerbern verschafft und anderen Regionalflughäfen geschadet.
Details der beanstandeten Maßnahmen
Die EU-Kommission beanstandete zwei Marketingvereinbarungen zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und Ryanair. Diese Vereinbarungen seien staatliche Beihilfen, die nicht den Marktbedingungen entsprächen. Zudem wurde eine Ausbildungsförderung für Ryanair kritisiert, die eine wirtschaftliche Tätigkeit betreffe, welche keine der von Deutschland geltend gemachten Vereinbarkeitsgründe erfülle.
Als Konsequenz muss Deutschland nun von Ryanair rund 13 bis 14 Millionen Euro zurückfordern, zuzüglich Zinsen. Doch auch der Flughafen Hahn, der seit einem Jahr dem Immobilienentwickler und Regionalflugplatzbetreiber Triwo gehört, muss Geld zurückzahlen. Das Bundesland Rheinland-Pfalz hatte dem Flughafen im vergangenen Jahrzehnt ein Grundstück zuerst abgekauft und dann geschenkt. Auch dies sei nicht rechtens gewesen, so die EU-Kommission. Der Flughafen Hahn muss daher 1,25 Millionen Euro plus Zinsen zurückzahlen.
Wiederherstellung des fairen Wettbewerbs
Geldstrafen verhängt die EU-Kommission in solchen Fällen nicht. Der Zweck der Rückforderung besteht darin, die Situation auf dem Markt wiederherzustellen, die vor der Zahlung der Beihilfe bestanden habe. Damit soll der faire Wettbewerb zwischen den Marktteilnehmern wiederhergestellt werden.
Diese Entscheidung könnte als Signal an andere Fluggesellschaften und Flughäfen verstanden werden, dass unfaire staatliche Beihilfen nicht toleriert werden. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Rückforderung auf Ryanair und den Flughafen Hahn auswirken wird. Eines ist jedoch klar: Der Wettbewerb in der Luftfahrtbranche bleibt hart umkämpft und die Einhaltung der EU-Vorschriften ist unerlässlich.
Fazit
Die Entscheidung der EU-Kommission zeigt einmal mehr, wie wichtig die Einhaltung von Wettbewerbsregeln ist. Während Ryanair und der Flughafen Hahn nun erhebliche Beträge zurückzahlen müssen, wird die Maßnahme als Schritt zur Wiederherstellung eines fairen Marktes gesehen. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Rückforderungen auf die betroffenen Unternehmen und den deutschen Luftfahrtmarkt insgesamt auswirken werden.
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