Deutschland vor einem Strompreis-Schock: Milliardenhilfen wackeln
Die Bundesregierung steht vor einer weiteren milliardenschweren Herausforderung. Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts gegen den Klimafonds der Ampelkoalition droht nun auch der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) zu kippen. Der Grund dafür ist die gleiche verfassungswidrige Mechanik, die bereits den Klimafonds zu Fall gebracht hat.
Strom- und Gaspreise könnten steigen
Habeck selbst hat am Montag zugegeben, dass die Strom- und Gaspreise steigen könnten und die staatlichen Zuschüsse möglicherweise nicht weiter gezahlt werden können. Dies wäre vor allem für die Industrie, die auf Gas und Strom angewiesen ist, eine Katastrophe. Der Wirtschaftsfonds, in dem 200 Milliarden Euro stecken, sollte Bürger und Unternehmen von den drastisch gestiegenen Strom- und Gaskosten entlasten.
Milliarden in Gefahr
Die Ampelkoalition plant trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, die Strompreis-Bremse in dieser Woche zu verlängern. Nachdem die Union bereits eine Klage gegen den Wirtschaftsfonds angekündigt hatte, erklärte Habeck, er befürchte Auswirkungen auf die Energiepreisbremsen. Das Urteil, so Habeck, beziehe sich auch auf seinen Wirtschaftsstabilisierungsfonds.
Kritik an der Ampelkoalition
Anstatt die Fehler der Ampelkoalition einzugestehen, griff Habeck die Union an, die den verfassungswidrigen Staatsfonds und damit die Grundlage der Ampel-Politik weggeklagt hatte. Christian Haase (CDU), der Chef-Haushälter der Union im Bundestag, warf der Ampelkoalition vor, bewusst Rechtsbruch begangen und das Land ins Haushaltschaos gestürzt zu haben.
Verfassungsbruch der Koalition?
Haase bezeichnete die Aktionen der Koalition als "organisierten Verfassungsbruch". Laut ihm hat die Ampelkoalition bisher keinen einzigen Haushalt grundgesetzkonform aufgestellt. Folgt man dem Urteil, sind aktuell der zweite Nachtragshaushalt 2021, der gesamte Bundeshaushalt 2022, der Etat für das kommende Jahr, der Klimafonds und auch der Wirtschaftsstabilisierungsfonds und damit auch der Bundesetat für das Jahr 2024 verfassungswidrig.
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