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06.03.2024
19:01 Uhr

Der Fiskus und die Kryptowährungen: Eine steuerliche Betrachtung von Bitcoin & Co.

Der Fiskus und die Kryptowährungen: Eine steuerliche Betrachtung von Bitcoin & Co.

Die steuerliche Behandlung von Gewinnen aus dem Handel mit Kryptowährungen wie Bitcoin hat in Deutschland eine klare Richtung erhalten. Trotz der Freiheitsversprechen, die mit digitalen Währungen einhergehen, bleibt der Staat nicht untätig, wenn es um die Besteuerung dieser neuen Anlageform geht. Der Bundesfinanzhof hat mit seinem Urteil vom Februar 2023 (IX R 3/22) eine klare Linie vorgegeben: Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen unterliegen der Steuerpflicht.

Was bedeutet das Urteil für Bitcoin-Anleger?

Ein Kölner Kläger, der einen Gewinn von 3,4 Millionen Euro erzielte, musste vor dem höchsten deutschen Finanzgericht eine Niederlage einstecken. Er hatte zwar seine Gewinne ordnungsgemäß dem Finanzamt gemeldet, jedoch gegen die Besteuerung Einspruch eingelegt. Dieser wurde abgewiesen, wodurch nun klar ist, dass der Handel mit Bitcoin und anderen Kryptowährungen nicht im luftleeren Raum stattfindet, sondern fest in das deutsche Steuersystem integriert ist.

Die steuerliche Einordnung von Bitcoin

Anders als bei Aktiengewinnen, die als Einkünfte aus Kapitalvermögen behandelt werden, stuft das Bundesfinanzministerium Bitcoin als "anderes Wirtschaftsgut" ein. Dies hat zur Folge, dass keine Abgeltungssteuer anfällt, wenn Anleger ihre BTC-Anteile privat verkaufen. Stattdessen fallen diese unter die privaten Veräußerungsgeschäfte, was bei einer Haltedauer von mindestens einem Jahr sogar eine Steuerfreiheit bedeutet.

Freigrenze und Spekulationsfrist

Wichtig zu beachten ist die Freigrenze von 600 Euro pro Jahr. Überschreiten die Gewinne diese Grenze auch nur um einen Cent, muss der gesamte Gewinn versteuert werden. Die Spekulationsfrist von einem Jahr ist ebenfalls entscheidend für die Steuerpflichtigkeit. Verkäufe innerhalb dieser Frist führen zu einer Besteuerung des Gewinns mit dem persönlichen Steuersatz.

Berechnung der Steuerlast

Anleger stehen vor der Herausforderung, ihre Gewinne korrekt zu berechnen. Die Anschaffungskosten müssen vom Verkaufspreis abgezogen werden, wobei die FIFO- ("First in – First out") oder LIFO-Methode ("Last in – First out") zur Anwendung kommen kann. Die Wahl der Methode kann steuerliche Konsequenzen haben und sollte daher wohlüberlegt sein.

Steuerliche Absetzbarkeit von Kosten

Die Kosten für das Führen eines Kontos bei einer Kryptobörse, für den CFD-Broker oder für die Wallet können von der Steuer abgesetzt werden. Zudem dürfen Verluste aus dem Bitcoin-Handel mit Gewinnen aus dem vorhergehenden oder dem künftigen Jahr verrechnet werden.

Unternehmen und Bitcoin-Mining

Unternehmen, die gewerblich mit Bitcoin handeln, genießen keine Vorteile durch eine einjährige Haltedauer. Gewinne aus dem Bitcoin-Mining sind ab dem Zeitpunkt der Umwandlung in eine herkömmliche Währung oder den Kauf anderer Kryptowährungen steuerpflichtig. Hierbei gibt es keine Freigrenze, und es fallen sowohl Gewerbe- als auch Einkommensteuer an, allerdings keine Umsatzsteuer.

Die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs und die steuerliche Eingliederung von Bitcoin zeigen, dass der Staat auch in der digitalen Welt seine Ansprüche geltend macht. Während Kryptowährungen für viele Anleger ein Symbol für Unabhängigkeit sind, stellt sich die Realität unter dem deutschen Steuerrecht anders dar. Anleger müssen sich dieser Realität stellen und ihre Gewinne korrekt versteuern, um Konflikte mit dem Finanzamt zu vermeiden.

Transparenzhinweis: Der ursprüngliche Artikel erschien im Januar 2022 bei der WirtschaftsWoche und wurde aufgrund des Leserinteresses erneut aufgegriffen und aktualisiert.

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