Debatte um Gesichtserkennung: Kriminalbeamte begrüßen Plan von Faeser
Ein nicht-abgestimmter Vorschlag
Das Innenministerium plant, dass das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei künftig Software zur Gesichtserkennung einsetzen können. Dieser Vorstoß stößt auf gemischte Reaktionen. Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Dirk Peglow, begrüßt das Vorhaben und betont, dass die rechtlichen Grundlagen und technischen Voraussetzungen zur Online-Fahndung schnell geschaffen werden müssten.
Unterstützung und Bedenken
Dirk Peglow sagte dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“: „Wir stehen voll hinter dem Vorschlag von Frau Faeser. Er hat genau die richtige Intention. Denn es kann nicht sein, dass die Polizeibehörden bei der Ermittlung von unbekannten Tatverdächtigen das Internet aussparen müssen, während investigative Recherchenetzwerke es nutzen können.“
Gleichzeitig stellte Peglow jedoch klar: „Eine Überwachung des öffentlichen Raums mit entsprechenden biometrischen Abgleichen sehen wir kritisch. Wir möchten keine Verhältnisse wie in China.“
Kritik von Netzpolitik-Aktivisten
Der Gründer der Plattform „Netzpolitik“, Markus Beckedahl, äußerte hingegen verfassungsrechtliche Bedenken. Er sagte dem RND: „Ich gehe davon aus, dass das Vorhaben nicht verfassungskonform ist. Denn es schränkt die Rechte von uns allen massiv ein.“ Beckedahl warnte auch vor möglichen Missbräuchen durch Rechtsaußenregierungen.
Gemischte Reaktionen auf nicht-abgestimmten Vorschlag
Die Pläne von Bundesinnenministerin Nancy Faeser zur Nutzung von Software zur Gesichtserkennung durch die Polizei stoßen auf gemischte Reaktionen. Dem Bundesinnenministerium zufolge sollen die neuen Befugnisse für das BKA und die Bundespolizei mit mehreren Gesetzesänderungen eingeführt werden. Konkret geht es dabei um Befugnisse zum biometrischen Internetabgleich von Bilddaten und zu einer automatisierten Datenanalyse polizeilicher Daten.
Der digitalpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Maximilian Funke-Kaiser, sagte der Nachrichtenagentur AFP, dass Faesers Gesetzentwurf innerhalb der Bundesregierung nicht abgestimmt und bisher nicht dem Bundestag vorgelegt worden sei. „Es bleibt unklar, wie diese Pläne mit den klaren Vorgaben des Koalitionsvertrags – wie der Ablehnung der biometrischen Überwachung im öffentlichen Raum und der Wahrung des Rechts auf Anonymität im Internet – vereinbar sein sollen.“
Justizministerium nimmt noch keine Stellung
Eine Sprecherin des von Marco Buschmann (FDP) geführten Bundesjustizministeriums erklärte auf Anfrage, dass das Vorhaben derzeit in der regierungsinternen Abstimmung sei, weswegen das Justizministerium dazu keine Stellung nehme. Sie verwies außerdem darauf, dass das Thema Gesichtserkennung bei der Umsetzung der europäischen KI-Verordnung eine Rolle spielen könne.
Faesers Vorstoß gilt auch als Reaktion auf den Fall der als RAF-Terroristin gesuchten Daniela Klette. Sie war im Februar festgenommen worden, nachdem sie jahrelang unerkannt in Berlin gelebt hatte. Ein Journalist hatte sie nach Medienberichten mit Gesichtserkennungssoftware schon Monate vorher ausfindig gemacht, weil sie private Fotos ins Netz gestellt hatte. Ermittler hatten daraufhin fehlende Befugnisse zu solchen Recherchen im Internet beklagt.
Fazit
Die Debatte um die Einführung von Gesichtserkennungssoftware durch das BKA und die Bundespolizei zeigt die Spannungen zwischen Sicherheitsbedürfnissen und dem Schutz der Bürgerrechte. Während die Kriminalbeamten den Vorstoß begrüßen, gibt es deutliche verfassungsrechtliche Bedenken und Kritik von Netzpolitik-Aktivisten. Es bleibt abzuwarten, wie die Bundesregierung diese komplexen Fragen lösen wird.
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