Das Ende des gedruckten Buches: EU-Verordnungen bedrohen ein Kulturgut
Die EU-Kommission hat eine neue Verordnung erlassen, die das Ende des gedruckten Buches einläuten könnte. Ab dem 30. Dezember 2024 tritt die Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR – EU 2023/1115) in Kraft, die strenge Anforderungen an den Buchhandel stellt. Diese Regelung könnte das gedruckte Buch, ein bedeutendes Kulturgut, in den Abgrund treiben.
Strenge Auflagen für den Buchhandel
Verlage und Buchhändler müssen künftig umfangreiche Nachweise über die Herkunft der verwendeten Rohstoffe erbringen. Dazu gehören unter anderem der HS-Code der Ware, das Erzeugerland des Holzeinschlags, die Geokoordinaten der Grundstücke, auf denen die Rohstoffe erzeugt wurden, sowie die Bestätigung, dass jedes Produkt entwaldungsfrei ist. Diese bürokratischen Hürden könnten vor allem kleinere Verlage in den Ruin treiben.
Unrealistische Anforderungen
Die Umsetzung dieser Verordnung stellt Verlage vor nahezu unlösbare Aufgaben. Papier wird oft aus verschiedenen Quellen bezogen, die sich je nach Verfügbarkeit und Preis ändern. Dies macht es nahezu unmöglich, für jede Buchseite die geforderten Nachweise zu erbringen. Die Strafen bei Verstößen könnten existenzbedrohend sein und zu einer weiteren Konzentration im Verlagswesen führen.
Ein Angriff auf die Meinungsfreiheit?
Obwohl die EU-Kommission betont, dass die Meinungsfreiheit nicht in Gefahr sei, könnte die neue Verordnung genau das Gegenteil bewirken. Wenn Bücher aufgrund der strengen Auflagen nicht mehr gedruckt werden können, wird es auch keine physischen Belege für unerwünschte Fakten und Gedanken mehr geben. Dies könnte die Meinungsvielfalt erheblich einschränken.
Die Rolle der großen Verlage
Große Verlage, die eng mit Papierproduzenten vernetzt sind, könnten von den neuen Regelungen weniger betroffen sein. Kleinere Verlage hingegen könnten die hohen Kosten und den bürokratischen Aufwand nicht stemmen. Dies könnte zu einer weiteren Konzentration im Verlagswesen führen, was die Vielfalt der veröffentlichten Meinungen weiter einschränkt.
Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort)
Zusätzlich zu den neuen EU-Verordnungen hat die VG Wort beschlossen, dass jede Veröffentlichung auf elektronischem Wege ohne Berücksichtigung des Copyrights an Dritte weitergegeben werden kann. Autoren können dagegen bis zum 29. November Widerspruch einlegen, doch es ist fraglich, ob dieser Erfolg haben wird. Diese Regelung könnte die Rechte der Autoren weiter einschränken und die Verlagslandschaft zusätzlich belasten.
Fazit
Die neuen EU-Verordnungen könnten das Ende des gedruckten Buches bedeuten. Die strengen Auflagen und die damit verbundenen Kosten und bürokratischen Hürden könnten vor allem kleinere Verlage in den Ruin treiben. Dies würde nicht nur die Vielfalt der veröffentlichten Meinungen einschränken, sondern auch ein bedeutendes Kulturgut bedrohen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Verlagslandschaft in den kommenden Jahren entwickeln wird.
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