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20.06.2024
05:51 Uhr

Correctiv-Chef Schraven räumt Falschbehauptung ein: Manipulation der öffentlichen Meinung?

Correctiv-Chef Schraven räumt Falschbehauptung ein: Manipulation der öffentlichen Meinung?

In einer bemerkenswerten Entwicklung hat Correctiv-Gründer und -Chef David Schraven zugegeben, im Zusammenhang mit dem sogenannten „Geheimtreffen“ von Potsdam Fehlinformationen verbreitet zu haben. Diese Einsicht erfolgte nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg im Mai, das Schraven dazu zwang, seine Aussagen zu korrigieren.

Die Hintergründe des Falls

David Schraven hatte in einem Interview mit der FAZ Anfang März behauptet, das Landgericht Hamburg habe die Darstellungen angeblicher Gespräche auf dem Potsdam-Treffen über einen „Masterplan“ zur Vertreibung von Menschen mit Migrationshintergrund als „prozessuale Wahrheit“ bestätigt. Konkret sagte Schraven: „Der Kern unseres Artikels ist damit bestätigt worden: dass bei diesem Geheimtreffen über einen Masterplan gesprochen wurde, mit dem ‚Remigration’ betrieben werden sollte, und dass das auch Menschen mit Zuwanderungsgeschichte betrifft. Das Gericht hat mehrmals gesagt, dass das, was von uns vorgetragen worden ist, die ,prozessuale Wahrheit‘ ist.“

Diese Aussage erwies sich jedoch als falsch. Das Landgericht Hamburg hatte in einer Pressemitteilung im Februar ausdrücklich verneint, eine solche Einschätzung vorgenommen zu haben. Schraven musste nun gerichtlich anerkennen, dass er eine Falschbehauptung verbreitet hat. Die Entscheidung des Gerichts ist rechtskräftig.

Die Konsequenzen der Falschbehauptungen

Die Falschbehauptungen von Schraven haben weitreichende Konsequenzen. Rechtsanwalt Dr. Carsten Brennecke von der Kanzlei Höcker Rechtsanwälte erklärte in einer Pressemitteilung: „Der Geschäftsführer von Correctiv, David Schraven, hat versucht, das Bild der Öffentlichkeit durch ein reichweitenstarkes Interview in der FAZ zu manipulieren. Dieser Versuch der Desinformation ist ein weiterer Beleg dafür, wie das ,System Correctiv’ funktioniert.“

Correctiv musste im Mai erneut eine empfindliche Niederlage vor Gericht einstecken. Das Landgericht Hamburg urteilte, dass Correctiv Falschbehauptungen über den Staatsrechtler Ulrich Vosgerau verbreitet habe. Gegen Correctiv wurde eine einstweilige Verfügung erwirkt, die das Weiterverbreiten der Falschaussage untersagt.

Manipulation der öffentlichen Meinung?

Die Enthüllungen werfen ein beunruhigendes Licht auf die Methoden, die einige Medien nutzen, um die öffentliche Meinung zu beeinflussen. Die Frage, die sich nun stellt, ist, wie viele weitere solcher Manipulationen unentdeckt bleiben und welche Auswirkungen sie auf die Gesellschaft haben.

Es ist besorgniserregend, dass solche Falschinformationen genutzt werden, um politische Agenden voranzutreiben. Dies zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, kritisch zu hinterfragen und sich nicht blind auf die Aussagen vermeintlich seriöser Quellen zu verlassen.

Fazit

Der Fall Correctiv und David Schraven zeigt, wie gefährlich Desinformation sein kann. Es ist unerlässlich, dass Medien und Journalisten ihrer Verantwortung gerecht werden und die Wahrheit berichten. Die Öffentlichkeit hat ein Recht auf korrekte und unverzerrte Informationen, um fundierte Entscheidungen treffen zu können. Nur so kann das Vertrauen in die Medienlandschaft wiederhergestellt werden.

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