„Compact“-Durchsuchung: Wer informierte die Presse? Innenministerium verärgert
Das Bundesinnenministerium steht vor einer brisanten Frage: Wer hat Informationen über die Razzia gegen das rechtsextremistische „Compact“-Magazin vorab an die Medien weitergegeben? Bereits während der Durchsuchungen waren Pressefotografen vor Ort, was den Verdacht aufkommen ließ, dass Details über den Einsatz vorab durchgestochen wurden. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat das Magazin verboten und betont, dass diese Maßnahme einer gerichtlichen Überprüfung standhalten werde.
Innenministerium untersucht Informationslecks
Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums äußerte sich am Mittwoch in Berlin verärgert über die vorab durchgesickerten Informationen. „Uns ärgert das, wenn vorher Informationen durchdringen“, sagte er. „Das ist nicht in Ordnung, dem wird auch nachgegangen.“ Er betonte, dass die Informationen nicht vom Bundesinnenministerium weitergegeben worden seien. Gleichzeitig verwies er darauf, dass an der Razzia viele Landesbehörden, Polizeibehörden und Verfassungsschutzämter beteiligt gewesen seien, sodass eine Vielzahl von Personen Kenntnis von dem Einsatz hatte.
Faeser verbietet „Compact“-Magazin
Am Dienstag hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser das „Compact“-Magazin verboten, da dieses „ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ sei. Bei der Razzia wurden die Geschäftsräume des Magazins in Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie Wohnungen von führenden Mitarbeitern, der Geschäftsführung und wesentlichen Anteilseignern durchsucht.
Presse schon während der Durchsuchungen vor Ort
Besonders auffällig war, dass an einigen Orten der Durchsuchungen Pressefotografen anwesend waren und einige Medien bereits kurz nach der offiziellen Bekanntgabe des Verbots sehr ausführlich über den Einsatz berichteten. Dies wirft die Frage auf, ob Informationen gezielt an ausgewählte Medien durchgestochen worden sein könnten.
Rechtliche Überprüfung der Verbotsverfügung
Faesers Sprecher zeigte sich überzeugt, dass die Verbotsverfügung einer möglichen gerichtlichen Überprüfung standhalten werde. „Diese ausführliche Verbotsverfügung kann natürlich gerichtlich überprüft werden, dagegen besteht Rechtsschutz“, sagte er. Bereits mehrfach seien solche Verfügungen vor dem Bundesverwaltungsgericht überprüft worden. „Bisher hat das Bundesinnenministerium jedes Mal diese Verbotsverfügung sozusagen erfolgreich verteidigen können“, fügte er hinzu.
Die aktuelle Entwicklung zeigt einmal mehr, wie wichtig der Schutz sensibler Informationen ist, insbesondere wenn es um sicherheitsrelevante Maßnahmen geht. Das Durchsickern von Informationen vorab könnte nicht nur die Effektivität solcher Einsätze gefährden, sondern auch das Vertrauen in die beteiligten Behörden untergraben.
Es bleibt abzuwarten, welche Konsequenzen dieses Informationsleck haben wird und ob die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden können. Eines steht jedoch fest: Die politische und gesellschaftliche Debatte über den Umgang mit rechtsextremistischen Strukturen und deren Propaganda wird weiter an Intensität gewinnen.
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