Bundeswehr soll Drohnen abschießen: Regierung reagiert spät auf wachsende Bedrohung der inneren Sicherheit
In einer Zeit, in der die innere Sicherheit Deutschlands zunehmend auf dem Prüfstand steht, plant die Bundesregierung nun endlich eine Gesetzesänderung, die der Bundeswehr den Abschuss gefährlicher Drohnen ermöglichen soll. Ein längst überfälliger Schritt, nachdem kritische Infrastrukturen bereits seit geraumer Zeit im Visier dubioser Drohnenflüge stehen.
Späte Einsicht in die Bedrohungslage
Der neue Gesetzentwurf zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes käme zu einem Zeitpunkt, an dem die Bedrohung durch feindliche Drohnen längst Realität geworden sei. Regelmäßig würden illegale Flüge über sensible Einrichtungen wie Energieanlagen, Telekommunikationseinrichtungen und Verkehrsknotenpunkte registriert. Experten vermuten hinter diesen koordinierten Aktionen staatliche Akteure, die möglicherweise Sabotageakte oder gar terroristische Anschläge vorbereiten könnten.
Faeser und Pistorius: Zu wenig, zu spät?
Die SPD-Minister Nancy Faeser und Boris Pistorius hätten sich bereits Mitte Dezember über verschärfte Maßnahmen gegen Drohnen ausgetauscht. Ein typisches Beispiel für die schleppende Reaktion der Ampel-Koalition auf akute Sicherheitsbedrohungen. Während andere Nationen längst robuste Abwehrsysteme implementiert hätten, diskutiere man in Deutschland noch über grundlegende Befugnisse.
Kritische Infrastruktur schutzlos ausgeliefert
Besonders alarmierend sei die bisherige Schutzlosigkeit kritischer Infrastrukturen gegenüber Drohnenangriffen. In einer Zeit, in der hybride Kriegsführung und verdeckte Operationen zum Standardrepertoire feindlicher Akteure gehören, habe die Bundesregierung es versäumt, rechtzeitig entsprechende Schutzmaßnahmen zu etablieren.
Die geplante Gesetzesänderung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem potenzielle Gegner ihre Fähigkeiten längst ausgebaut und perfektioniert haben könnten.
Bundeswehr als letzte Verteidigungslinie
Die nun geplante Einbindung der Bundeswehr in die Drohnenabwehr würde zwar grundsätzlich in die richtige Richtung gehen, werfe aber auch Fragen auf. So bleibe unklar, ob die chronisch unterfinanzierte und mit Materialengpässen kämpfende Truppe überhaupt über die notwendigen Mittel verfüge, um diese zusätzliche Aufgabe effektiv wahrzunehmen.
Fazit: Handlungsbedarf bleibt bestehen
Die geplante Gesetzesänderung könnte zwar ein erster Schritt in die richtige Richtung sein, offenbare aber auch das jahrelange Versäumnis der Regierung, die innere Sicherheit konsequent zu stärken. In einer Zeit zunehmender äußerer Bedrohungen und hybrider Kriegsführung müsse Deutschland seine Verteidigungsfähigkeit deutlich entschlossener ausbauen, um nicht zum leichten Ziel für potenzielle Aggressoren zu werden.
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