Kostenlose Beratung
07930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
12.09.2024
06:10 Uhr

Bayerischer Verfassungsschutz korrigiert Bericht nach Beschwerde der Berliner Zeitung

Bayerischer Verfassungsschutz korrigiert Bericht nach Beschwerde der Berliner Zeitung

Der Bayerische Verfassungsschutz sieht sich gezwungen, seinen jüngsten Bericht zu überarbeiten, nachdem die Berliner Zeitung eine Beschwerde eingereicht hat. Der ursprüngliche Bericht hatte die Berliner Zeitung und andere Medien in die Nähe „prorussischer Narrative“ gerückt und damit heftige Proteste ausgelöst. Nun spricht das Amt von „inhaltlichen Missverständnissen“.

Massiver Widerstand gegen die Vorwürfe

Die Behauptung des Bayerischen Verfassungsschutzes, dass Nachrichten der Berliner Zeitung, des Freitag, der Weltwoche und anderer Medien von russischen Akteuren gezielt verbreitet worden seien, weil sie „anscheinend grundsätzlich ins russische Narrativ passen“, stieß auf breite Ablehnung. Die Chefredaktion der Berliner Zeitung forderte eine Erklärung, und zahlreiche Leser protestierten vehement gegen die Aussagen. Auch andere Medien wie die Neue Zürcher Zeitung und Politiker kritisierten den deutschen Inlandsgeheimdienst scharf.

Reaktion des Verfassungsschutzes

In einer offiziellen Mitteilung erklärte der Bayerische Verfassungsschutz, dass der Bericht aufgrund von „inhaltlichen Missverständnissen“ angepasst werde. Die Antwort des Bayerischen Verfassungsschutzes lautet im Wortlaut:

„Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 9. September 2024 teilen wir Ihnen Folgendes mit: Da es in der öffentlichen Rezeption der Publikation ‚Interne Details zu russischer Desinformationskampagne ‚Doppelgänger‘‘ teilweise zu inhaltlichen Missverständnissen kam, hat das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) strukturelle Anpassungen des Berichts vorgenommen.“

Der überarbeitete Bericht soll schnellstmöglich auf der Webseite des BayLfV veröffentlicht werden. Eine Pressemitteilung wird die Anpassung des Berichts ebenfalls bekannt geben.

Erklärungsversuche des Verfassungsschutzes

Der Verfassungsschutz betonte, dass der Webauftritt der Berliner Zeitung zu insgesamt über 350 Webseiten zähle, deren Inhalte durch die hinter der „Doppelgänger“-Kampagne stehenden Akteure in Teilen weiterverbreitet wurden. Es sei naheliegend, dass die betreffenden Inhalte aus Sicht des Akteurs das russische Narrativ unterstützen oder die Verbreitung entsprechender Inhalte anderweitig im Interesse des Akteurs liege. Hierzu wurden manche der Inhalte gezielt aus dem Kontext gerissen.

Das BayLfV stellte klar, dass es explizit nicht insinuieren wolle, dass die Verantwortlichen der genannten Webseiten russische Propaganda verbreiten oder darüber informiert seien bzw. es gutheißen, dass ihre Inhalte im Rahmen der „Doppelgänger“-Kampagne weiterverbreitet werden. Ferner nehme das BayLfV keinerlei Wertung der Inhalte der Webseiten vor.

Kritik an der Bundesregierung

Dieser Vorfall wirft erneut ein Schlaglicht auf die Arbeit der deutschen Sicherheitsbehörden und deren Umgang mit Medien. Kritiker könnten anmerken, dass solche „Missverständnisse“ nicht nur das Vertrauen in die Arbeit des Verfassungsschutzes untergraben, sondern auch die Glaubwürdigkeit der betroffenen Medien beschädigen könnten. Es bleibt abzuwarten, wie die Bundesregierung auf diese erneute Panne reagieren wird und ob es Konsequenzen für die Verantwortlichen geben wird.

In Zeiten, in denen die Meinungsfreiheit und unabhängiger Journalismus von höchster Bedeutung sind, sollte die Politik alles daran setzen, solche Fehltritte zu vermeiden und die Arbeit der Medien zu respektieren.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“