Kostenlose Beratung
07930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
29.10.2024
14:05 Uhr

Baerbock verweigert Herausgabe der Teilnehmerliste nach Treffen mit Israel-Hassern

Baerbock verweigert Herausgabe der Teilnehmerliste nach Treffen mit Israel-Hassern

Das Auswärtige Amt unter der Leitung von Außenministerin Annalena Baerbock sieht sich erneut heftiger Kritik ausgesetzt. Grund dafür ist die Weigerung, die Teilnehmerliste eines umstrittenen Treffens offenzulegen, bei dem auch antiisraelische Aktivisten anwesend waren. Trotz einer Klage des WELT-Journalisten Henryk M. Broder bleibt die Liste bisher geheim.

Vertraulichkeit als Schutzschild

Am 12. September hatte Baerbock zu einem Abendessen unter dem Titel „Respektvoll streiten“ geladen, bei dem neben bekannten Persönlichkeiten wie der Autorin Emilia Roig und der ehemaligen NDR-Mitarbeiterin Alena Jabarine auch weitere, bisher unbekannte Teilnehmer anwesend waren. Das Auswärtige Amt argumentiert, die Geheimhaltung sei notwendig, um „berechtigte schutzwürdige Interessen“ zu wahren.

Broders Anfrage und die Folgen

Journalist Henryk M. Broder forderte in einer Anfrage detaillierte Auskunft über die Teilnehmer, um zu prüfen, ob die deutsche Außenpolitik durch den Dialog mit antiisraelischen Aktivisten beeinflusst wird. Die Antwort des Ministeriums fiel jedoch ausweichend aus. Man verwies auf eine Vertraulichkeitsvereinbarung und erklärte, die Veröffentlichung der Namen könnte die „öffentliche Sicherheit gefährden“ und die Rolle Deutschlands in der Nahost-Politik „massiv beschädigen“.

Kritik aus verschiedenen Lagern

Die Geheimhaltungspolitik des Auswärtigen Amts stieß auf breite Kritik. ZDF-Moderatorin Andrea Kiewel wandte sich in einem offenen Brief an Baerbock und fragte, ob die Außenministerin sich bewusst mit Personen umgebe, die eine „perfide Täter-Opfer-Umkehr“ betrieben. Auch die CDU-Abgeordnete Gitta Connemann forderte mehr Transparenz und fragte offiziell nach der Gästeliste.

Kosten, aber keine Namen

Das Auswärtige Amt antwortete lediglich mit einer Kostenaufstellung des Abends in Höhe von 1859,50 Euro und betonte, das Ziel der Veranstaltung sei es gewesen, ein breites Meinungsspektrum zu präsentieren. Weitere Angaben zu den Teilnehmern wurden jedoch nicht gemacht.

Rechtliche Schritte und Zweifel

Broder brachte den Fall daraufhin vor das Berliner Verwaltungsgericht. Sein Anwalt Joachim Steinhöfel kritisierte die Argumentation der Regierung als „abenteuerlich“. Er betonte, dass die Verschwiegenheitsklausel ohnehin von einzelnen Teilnehmern nicht eingehalten wurde und daher kaum als Begründung für die Geheimhaltung herangezogen werden könne.

Die Position des Auswärtigen Amts

In einem 20-seitigen Schriftsatz an das Berliner Verwaltungsgericht verteidigte das Auswärtige Amt die Vertraulichkeit des Treffens. Man erklärte, dass das Format „Respektvoll streiten“ unterschiedliche Meinungen und Perspektiven aus verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen zusammenbringen sollte. Durch die vertrauliche Atmosphäre sollte eine offene Diskussion ermöglicht werden.

Schutz der internationalen Beziehungen

Das Auswärtige Amt betonte, dass die Nennung der Namen der Teilnehmer dazu führen könnte, dass „ausländische Staaten und deren Geheimdienste“ gezielt Einfluss auf die deutsche Nahost-Politik nehmen. Auch die „Pflege auswärtiger Beziehungen“ sowie die Sicherheit der Gäste und ihre Persönlichkeitsrechte stünden im Vordergrund, weshalb keine Offenlegung erfolgen werde.

Diese Haltung sorgt weiterhin für Unmut und schürt Zweifel an der Transparenz und Glaubwürdigkeit der deutschen Außenpolitik. Es bleibt abzuwarten, wie das Berliner Verwaltungsgericht in dieser Angelegenheit entscheiden wird.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“