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21.01.2025
19:51 Uhr

Zensur durch die Hintertür? Medienanstalt verbietet AfD-Wahlwerbung für Jugendliche

Zensur durch die Hintertür? Medienanstalt verbietet AfD-Wahlwerbung für Jugendliche

In einem bemerkenswerten Eingriff in den politischen Diskurs hat die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) die Verbreitung eines AfD-Wahlwerbespots an Jugendliche unter 16 Jahren untersagt. Ein Vorgang, der nicht nur Fragen nach der Meinungsfreiheit aufwirft, sondern auch die zunehmende Bevormundung der Bürger durch staatliche Institutionen offenbart.

Realistische Zukunftsszenarien oder "entwicklungsbeeinträchtigende" Darstellung?

Der umstrittene Werbespot thematisiert brennende gesellschaftliche Probleme wie die zunehmende Gewalt an Schulen und die Veränderung deutscher Innenstädte. Die Medienanstalt sieht darin eine Gefahr für die Entwicklung junger Menschen - eine Einschätzung, die angesichts der täglich in den Nachrichten zu findenden ähnlichen Berichte durchaus fragwürdig erscheint.

Der fadenscheinige Vorwand des Jugendschutzes

Besonders pikant: MABB-Justiziar Marco Holtz begründet die Entscheidung damit, dass "sehr pauschale Stereotype" bedient würden. Er verweist dabei auf die Darstellung "dunkelhäutiger Männer" und "vermummter Frauen" im Kontrast zu "blonden Familien". Eine Argumentation, die den Verdacht nahelegt, dass hier unter dem Deckmantel des Jugendschutzes unliebsame politische Positionen aus dem öffentlichen Diskurs verdrängt werden sollen.

"Diese Zensurmaßnahme der Medienanstalt Berlin-Brandenburg stellt einen Angriff auf die Demokratie dar", kritisiert René Springer, AfD-Landesvorsitzender und Spitzenkandidat für die Bundestagswahl.

Demokratische Willensbildung in Gefahr

Die Entscheidung der MABB könnte einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen. Wenn staatliche Institutionen beginnen, politische Werbung unter dem Vorwand des Jugendschutzes zu regulieren, steht zu befürchten, dass dies der Anfang einer systematischen Einschränkung der politischen Meinungsbildung sein könnte.

Fragwürdige Rechtfertigung der Behörde

Die Beteuerung des MABB-Justiziars, es handele sich nicht um Zensur, da man erst nach der Veröffentlichung einschreite, erscheint wie ein durchsichtiger Versuch, die verfassungsrechtlich geschützte Meinungsfreiheit zu umgehen. Der Effekt bleibt derselbe: Eine demokratisch legitimierte Partei wird in ihrer Möglichkeit beschnitten, junge Menschen mit ihrer politischen Botschaft zu erreichen.

Während die AfD bereits rechtliche Schritte gegen die Verfügung ankündigt, bleibt die bange Frage: Wie weit darf der Staat gehen, wenn es darum geht, den politischen Diskurs zu kontrollieren? Die Antwort darauf könnte richtungsweisend für die Zukunft der demokratischen Meinungsbildung in Deutschland sein.

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