
Wirecard-Skandal: BGH entscheidet über Milliarden-Ansprüche geschädigter Aktionäre
Es ist einer der größten Wirtschaftsskandale der deutschen Geschichte, der nun seine juristische Fortsetzung findet: Der spektakuläre Zusammenbruch des einstigen DAX-Konzerns Wirecard beschäftigt im Oktober den Bundesgerichtshof (BGH). Im Zentrum steht die brisante Frage, ob rund 50.000 geschädigte Aktionäre bei der Verteilung der mageren Insolvenzmasse berücksichtigt werden müssen.
David gegen Goliath: Kleinanleger kämpfen um Milliarden
Die Dimensionen des Falls sind geradezu erschütternd: Während die Gläubiger insgesamt astronomische 15,4 Milliarden Euro fordern, beläuft sich die verfügbare Insolvenzmasse auf läppische 650 Millionen Euro. Ein Tropfen auf den heißen Stein, der die Verzweiflung der Geschädigten nur noch verstärkt. Allein die Aktionäre haben Schadenersatzforderungen in Höhe von 8,5 Milliarden Euro angemeldet - ein deutliches Zeichen dafür, wie viele Kleinanleger ihr hart erspartes Vermögen in den Sand gesetzt haben.
Münchner Richter machen Hoffnung
Immerhin gibt es einen Hoffnungsschimmer: Das Oberlandesgericht München hat in einem wegweisenden Zwischenurteil vom September 2024 entschieden, dass die geschädigten Aktionäre ihre Schadenersatzansprüche als Insolvenzforderungen geltend machen können. Doch das letzte Wort hat der BGH, der am 16. Oktober in Karlsruhe die entscheidende Frage klären wird: Stehen die Forderungen der Aktionäre auf der gleichen Stufe wie die Ansprüche klassischer Gläubiger?
Ein weiteres Versagen des deutschen Staates?
Der Fall Wirecard offenbart einmal mehr die eklatanten Schwächen der deutschen Finanzaufsicht. Während die Politik sich lieber mit Gender-Sternchen und Klimakleben beschäftigt, konnten die Wirecard-Manager jahrelang ihr betrügerisches Spiel treiben. Die Zeche zahlen nun einmal mehr die kleinen Leute, die gutgläubig in ein DAX-Unternehmen investiert haben - im Vertrauen darauf, dass der deutsche Staat seine Aufsichtspflicht ernst nimmt.
Ausblick: Verteilungskampf um die Reste
Eines steht bereits jetzt fest: Die Gläubiger werden sich mit Brosamen zufrieden geben müssen. Bei einer Insolvenzmasse von nur 650 Millionen Euro werden die meisten Geschädigten den Großteil ihrer Forderungen abschreiben müssen. Die BGH-Entscheidung wird lediglich darüber bestimmen, wie diese kümmerlichen Reste verteilt werden.
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Anlageberatung dar. Jeder Anleger ist für seine Investitionsentscheidungen selbst verantwortlich und sollte sich umfassend informieren. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass eine breite Streuung des Vermögens, auch in physische Edelmetalle, zum Schutz vor derartigen Totalverlusten beitragen kann.
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