WHO: Pandemieabkommen und IGV-Reform – Kritik „nicht nur in dubiosen Telegramgruppen“
Die Reform der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) und das geplante Pandemieabkommen der WHO sorgen für erhebliche Diskussionen. Während Kritiker vor einer beispiellosen Machtkonzentration bei der WHO warnen, werden diese Bedenken in den etablierten Medien oft als Verschwörungstheorien abgetan. Doch die Kritik kommt nicht nur aus dubiosen Telegram-Gruppen, sondern auch von seriösen Beobachtern und Experten.
Die Bedeutung der IGV-Reform
Die Internationalen Gesundheitsvorschriften sind ein völkerrechtlich bindendes Regelwerk zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Ihre letzte große Überarbeitung erfuhren sie im Jahr 2005. Seitdem beschränkt sich das Regelwerk nicht mehr auf definierte Krankheiten wie Cholera oder Gelbfieber, sondern umfasst auch gesundheitliche Notlagen internationaler Tragweite. Diese wurden seitdem siebenmal ausgerufen, zuletzt 2023 angesichts der Affenpocken.
Die jüngsten Reformvorschläge der IGV sehen vor, dass die vom WHO-Generaldirektor während eines Notstands angeordneten Empfehlungen faktisch zu Anordnungen werden, denen Staaten Folge leisten müssen. Dies stieß auf erheblichen Widerstand, insbesondere von Kritikern der Corona-Lockdowns.
Einführung einer pandemischen Notlage
Die neuen IGV führen nun erstmals offiziell die Kategorie einer „pandemischen Notlage“ ein, die eine Steigerung der bekannten „gesundheitlichen Notlage internationaler Tragweite“ darstellt. Kriterien für ihre Ausrufung sind eine weite geografische Verbreitung einer Infektionskrankheit, eine durch sie hervorgerufene Überlastung der Gesundheitssysteme sowie erhebliche sozioökonomische Auswirkungen. Es reicht jedoch, dass die Gefahr ihres Eintreffens besteht, was dem WHO-Generaldirektor erheblichen Interpretationsspielraum gibt.
Informationskontrolle als Bestandteil der Gesundheitspolitik
In den neuen IGV finden sich auch Regelungen zur öffentlichen Informationskontrolle. Staaten sollen Maßnahmen ergreifen, um die Verbreitung von Fehlinformationen zu verringern. Dies erinnert an die während der Corona-Pandemie getroffenen Absprachen zwischen Beamten und sozialen Medien, wie sie etwa in den sogenannten Twitter Files dokumentiert sind.
Widerstand und nationale Souveränität
Der zivilgesellschaftliche Widerstand gegen die IGV-Reform und das Pandemieabkommen begründet sich vor allem in Sorgen um individuelle Freiheitsrechte. Entwicklungsländer haben ihr Gewicht in die Waagschale geworfen, um eine stärkere Unterstützung seitens der (Pharma-)Industrienationen einzufordern. Der Begriff „equity“ – Verteilungsgerechtigkeit – wurde in die IGV aufgenommen, um Gerechtigkeit und Solidarität zu fördern.
Interessant ist, dass der zivilgesellschaftliche Widerstand hierzulande gegen IGV-Reform und Pandemieabkommen vor allem in Sorgen um individuelle Freiheitsrechte begründet lag, während die Trennlinien bei den zwischenstaatlichen Verhandlungen vielmehr zwischen den großen Geldgebern der WHO auf der einen und ärmeren Ländern auf der anderen Seite verliefen. Letztere haben ihr gemeinsames Gewicht in die Waagschale geworfen, um eine stärkere Unterstützung seitens der (Pharma-)Industrienationen einzufordern.
Fazit und Ausblick
Die Weltgesundheitsversammlung hat gezeigt, dass grundsätzliche Kritik an den Vorhaben nicht nur in dubiosen Telegram-Gruppen besteht. Vermutlich werden diverse Staaten von ihrem Recht Gebrauch machen, die Änderungen an den IGV komplett oder teilweise nicht umzusetzen. Die Slowakei hat dies bereits angekündigt, und weitere Staaten wie Argentinien meldeten Vorbehalte an. Zehn Monate haben alle Staaten nun Zeit, die Regelungen zu prüfen und gegebenenfalls von dieser Opt-out-Option Gebrauch zu machen. Andernfalls treten die Änderungen in zwölf Monaten in Kraft.
Die Reform der IGV und das geplante Pandemieabkommen bleiben ein heiß diskutiertes Thema, das die internationale Gemeinschaft weiterhin beschäftigen wird. Es bleibt abzuwarten, wie die Staatenwelt auf die neuen Regelungen reagieren und welche Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden.
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