Kostenlose Beratung
07930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
27.10.2024
09:55 Uhr

Visa-Affäre: Islamistische Gefährder kamen nach Deutschland

Visa-Affäre: Islamistische Gefährder kamen nach Deutschland

Der jüngste Skandal um das Auswärtige Amt hat eine neue Dimension erreicht: Offenbar sind auch islamistische Gefährder und Mitglieder der Taliban nach Deutschland eingereist. Diese Enthüllung wirft ein düsteres Licht auf die Missachtung von Recht und Gesetz durch deutsche Behörden, die tausenden Afghanen eine illegale Einreise ermöglicht haben könnten.

Ermittlungen und Enthüllungen

Die Staatsanwaltschaften von Berlin und Cottbus ermitteln bereits in diesem brisanten Fall. Recherchen der Welt zeigen nun, dass die deutsche Botschaft in Islamabad Visa für afghanische Staatsbürger ausgestellt hat, die sich später als islamistische Gefährder herausstellten. Laut dem Militärischen Abschirmdienst durften seit Sommer 2021 eine unbekannte Anzahl an Afghanen einreisen, die auf einer „Bad-Guys-Liste“ standen.

Unklarheiten über die Anzahl der Gefährder

Es stellt sich die Frage, wie viele der derzeit 472 islamistischen Gefährder in Deutschland über das Aufnahmeprogramm eingereist sind. Seit der Machtübernahme der Taliban sind nach Angaben des Auswärtigen Amtes bis April 33.200 Afghanen nach Deutschland gekommen. Darüber hinaus stellten bis August 2024 rund 135.000 Afghanen illegal einen Asylantrag.

Die Rolle der NGOs und der GIZ

Rund 1.000 Nichtregierungsorganisationen (NGOs) wurden von deutschen Behörden beauftragt, in Afghanistan eine Vorauswahl an möglichen Visa-Kandidaten zu treffen. Diese Kandidaten stellten dann in der deutschen Botschaft in Islamabad ihre Anträge. Die „Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit“ (GIZ) organisierte 11.000 Reisen für potenzielle Visa-Kandidaten und übernahm die Kosten für Reise, Unterkunft und Verpflegung. Die genauen Kosten dieser Aktionen bleiben jedoch unklar.

Fragwürdige Evakuierungen durch die Deutsche Welle

Auch die Deutsche Welle (DW) gerät in die Kritik. Der öffentlich-rechtliche Sender hat 300 afghanische Journalisten und deren Familienangehörige evakuiert, die als Ortskräfte der Bundesregierung galten. Es gibt jedoch Vorwürfe von Vetternwirtschaft: Einige Ortskräfte durften deutlich mehr Familienangehörige mitnehmen als vorgesehen.

Vetternwirtschaft und Compliance-Verstöße

Ein besonders brisanter Fall betrifft den afghanischen Redakteur Khalid H. Laut Business Insider gab er an, dass sein Leben wegen der Taliban in Gefahr sei, betreibt jedoch seit einem Jahr ein Airbnb in Masar-e Scharif und reiste mehrfach nach Afghanistan. Sein Schwiegervater und dessen Söhne, mutmaßliche Taliban-Mitglieder, wurden ebenfalls evakuiert.

Reaktionen und Konsequenzen

Die Deutsche Welle wies die Vorwürfe zurück und verwies auf ihre Compliance-Regeln. Dennoch bleibt die Frage, wie solche gravierenden Missstände unbemerkt bleiben konnten. Die Kritiken an der Bundesregierung und insbesondere an Außenministerin Annalena Baerbock werden lauter. Die Bürger verdienen eine transparente Aufklärung und Konsequenzen für diejenigen, die für diesen Skandal verantwortlich sind.

Die Visa-Affäre zeigt einmal mehr, dass die deutsche Politik dringend einer Überprüfung und Reform bedarf. Die Sicherheit und das Vertrauen der Bürger sollten oberste Priorität haben.

Wissenswertes zum Thema

Magazin
04.06.2024
12 Min.

Planwirtschaft Deutschland?

Die aktuelle Politik in Deutschland ist stark durch Subventionen, Bevormundung und Enteignungsgedanken seitens der Regierung geprägt. Wie sehr Deutschland in Richtung Planwirtschaft steuert, lesen Si…
Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“