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17.07.2024
13:11 Uhr

Verrückt: Millionen-Ausgaben für Abschiebungen innerhalb der EU

Verrückt: Millionen-Ausgaben für Abschiebungen innerhalb der EU

Die deutschen Steuerzahler werden erneut mit horrenden Ausgaben für Abschiebungen innerhalb der EU konfrontiert. Allein 425.000 Euro wurden aufgebracht, um 58 Bulgaren in ihre Heimat zurückzuführen. Diese Summe wirft Fragen auf, da ein Bus voller Reisender normalerweise nicht annähernd so viel kosten sollte.

Innenminister Karner und die Kosten der Rückführungen

Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 3,7 Millionen Euro für Rückführungen ausgegeben. Besonders ins Gewicht fielen dabei einzelne Abschiebungen. So mussten 60.600 Euro aufgewendet werden, um in einer gemeinsamen Mission drei Personen nach Kolumbien und eine Person in die Dominikanische Republik zu überstellen. Der größte Posten bei den außereuropäischen Zieldestinationen war jedoch der Irak, für dessen Rückführungen 303.000 Euro ausgegeben wurden.

Teure Abschiebungen innerhalb Europas

Auch innerhalb Europas sind die Kosten für Abschiebungen enorm. Für die Rückführung von 58 Personen nach Bulgarien wurden 425.000 Euro fällig. Dies ist besonders relevant, da der Großteil der erfolgreichen Abschiebungen innerhalb der EU stattfindet. In den ersten vier Monaten dieses Jahres war die Slowakei mit knapp 600 Außerlandesbringungen das häufigste Ziel, gefolgt von Ungarn, Rumänien, Polen und Serbien.

Freiwillige Rückkehrer aus Syrien und Afghanistan

Bei den freiwilligen Ausreisen liegt die Türkei an der Spitze, gefolgt von Serbien und Georgien. Auch einige Syrer und Afghanen entschlossen sich dazu, Österreich freiwillig zu verlassen. Im vergangenen Jahr kehrten 101 Syrer und 39 Afghanen in ihre Heimat zurück. Angesichts der etwa 45.000 Afghanen und 62.000 Syrer, die sich in Österreich aufhalten, ist dies jedoch nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

Innenminister Karners Pläne

Wie vom eXXpress berichtet, plant Innenminister Gerhard Karner (ÖVP), künftig auch wieder in sichere Gebiete in Syrien und Afghanistan abzuschieben. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat zuletzt erklärt, dass es in Einzelfällen zulässig sei, Personen nach Afghanistan abzuschieben, da man eine gewisse Stabilisierung der Situation unter dem Taliban-Regime beobachte.

Diese Entwicklungen werfen ein Schlaglicht auf die immense finanzielle Belastung der deutschen Steuerzahler und die Frage, ob diese Mittel nicht sinnvoller eingesetzt werden könnten. Es bleibt abzuwarten, wie die Politik auf diese Herausforderungen reagieren wird und ob es zu einer effizienteren und kostengünstigeren Lösung kommen kann.

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