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22.05.2024
14:49 Uhr

Verjährung von Covid-Impfschäden: Ein Wettlauf gegen die Zeit

Verjährung von Covid-Impfschäden: Ein Wettlauf gegen die Zeit

Die Verjährungsfrist für Schadensansprüche im Zusammenhang mit Covid-19-Impfungen droht für viele Bürger zur Stolperfalle zu werden. Wie die Verbraucherschutzkanzlei Rogert & Ulbrich eindringlich warnt, könnten bereits im nächsten Jahr die Rechte zahlreicher Impfgeschädigter verfallen, falls keine rechtzeitige Klärung erfolgt.

Die tickende Uhr des Arzneimittelgesetzes

Das deutsche Arzneimittelgesetz sieht eine dreijährige Verjährungsfrist für Impfschäden vor. Dies bedeutet, dass Personen, die im Jahr 2021 ihre Covid-19-Impfung erhalten haben, bis Ende 2024 Ansprüche geltend machen müssen. Doch die Zeit arbeitet gegen die Betroffenen. Die Impfstoffhersteller, deren juristische Vertretung durch staatliche Mittel finanziert wird, sind scheinbar nicht daran interessiert, die Verfahren zu beschleunigen.

Ein bürokratisches Hindernisrennen

Die Dokumentation und Zugänglichkeit von Impfnebenwirkungen in Deutschland ist alles andere als transparent. Diejenigen, die unter den Folgen der Impfung leiden, sehen sich einem langwierigen, bürokratischen Prozess gegenüber, um überhaupt eine Anerkennung als Impfgeschädigte zu erhalten. Bis Januar 2024 wurden lediglich 467 Impfschäden offiziell anerkannt, obwohl 11.827 Anträge gestellt wurden.

Die juristische Schlacht um Gerechtigkeit

Die Kanzlei Rogert & Ulbrich vertritt mehr als tausend Mandanten in Gerichtsverfahren wegen Impfschäden. Trotz der Dringlichkeit der Fälle, ziehen sich die Verhandlungen hin, und Berufungsverfahren können Monate, wenn nicht Jahre, in Anspruch nehmen. Dies verzögert nicht nur die dringend benötigte Entschädigung, sondern lässt auch die Verjährungsfrist gefährlich näher rücken.

Ein ungleicher Kampf

Die Kläger stehen einem Goliath gegenüber: In Verträgen der EU mit Impfstoffherstellern ist festgelegt, dass die Anwaltskosten der Verteidigung von den EU-Staaten getragen werden müssen. Demgegenüber stehen die Kläger, die ohne institutionelle Unterstützung hohe Risiken eingehen. Im Falle eines Erfolges könnten zwar Entschädigungssummen von bis zu 600.000 Euro oder jährliche Rentenbeträge von 36.000 Euro winken, doch eine erfolglose Klage kann die Kläger finanziell ruinieren.

Forderung nach Gesetzesänderung

Angesichts dieser prekären Situation fordert die Kanzlei Rogert & Ulbrich eine Ausweitung der Verjährungsfrist auf zehn Jahre. "Nur die Klage hemmt die Verjährung", erklärt Rechtsanwalt Tobias Ulbrich. Ohne eine solche Anpassung des Gesetzes droht vielen Geschädigten ein Verlust ihrer Rechte, während die Impfstoffhersteller von der gegenwärtigen Gesetzeslage profitieren könnten.

Ein Aufruf für mehr Gerechtigkeit

Es ist ein Kampf David gegen Goliath, bei dem die Geschädigten nicht nur gegen ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen, sondern auch gegen eine undurchsichtige Bürokratie und eine zögerliche Rechtsprechung ankämpfen müssen. Die Forderung nach einer Verlängerung der Verjährungsfrist ist somit nicht nur ein Ruf nach Gerechtigkeit, sondern auch ein dringender Appell an die politische Verantwortung, den Schutz der Bürger vor wirtschaftlichen Interessen zu stellen.

Es bleibt zu hoffen, dass die Stimmen der Betroffenen Gehör finden und eine rechtzeitige Gesetzesänderung die Verjährung von Impfschäden verhindert. Die Zeit drängt, und das Schicksal vieler Menschen hängt von der Bereitschaft ab, das Arzneimittelgesetz im Sinne der Gerechtigkeit und des Verbraucherschutzes anzupassen.

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