Kostenlose Beratung
07930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
30.07.2024
07:10 Uhr

Urteil zum Wahlrecht: Bundesverfassungsgericht kassiert Teile der Ampel-Reform

Urteil zum Wahlrecht: Bundesverfassungsgericht kassiert Teile der Ampel-Reform

Das Bundesverfassungsgericht hat heute ein Urteil zur Wahlrechtsreform der Ampelkoalition verkündet, das weitreichende Folgen haben könnte. Laut einem Bericht des „Spiegel“ haben die Richter Teile des neuen Wahlrechts für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Besonders betroffen ist die Streichung der sogenannten Grundmandatsklausel.

Worum geht es?

Die Grundmandatsklausel ermöglichte es bisher einer Partei, auch mit weniger als fünf Prozent der bundesweiten Zweitstimmen in den Bundestag einzuziehen, sofern sie mindestens drei Direktmandate gewann. Diese Klausel wurde von der Ampelkoalition gestrichen, was nun vom Bundesverfassungsgericht teilweise aufgehoben wurde. Bis zu einer Neuregelung soll die Grundmandatsklausel weiterhin gelten.

Hauptkläger Union und Linke

Die Hauptkläger in diesem Verfahren waren die Union und die Linke, die sich nun teilweise bestätigt sehen dürften. Der Streit um das Wahlrecht könnte somit erneut im Bundestag aufleben. Sollte das Gericht jedoch die Reform der Ampelkoalition in anderen Teilen bestätigen, wäre diese verfassungsrechtlich nicht anfechtbar, was die Opposition vor neue Herausforderungen stellen würde.

Die Ampel-Reform im Detail

Die Wahlrechtsreform der Ampelkoalition hatte zum Ziel, das Anwachsen des Bundestags auf zuletzt 736 Mandate zu verhindern. Dazu sollte das Wahlsystem so angepasst werden, dass der Parteienproporz nicht mehr durch Überhangmandate gestört wird. Ein zentrales Element war die Einführung der Zweitstimmendeckung, wodurch nur noch so viele Direktmandate zugeteilt werden, wie es dem Zweitstimmenergebnis entspricht.

Warum die CSU besonders betroffen ist

Die CSU hat in Bayern traditionell viele Direktmandate gewonnen, was ihr auch bei einem bundesweit niedrigen Zweitstimmenergebnis den Einzug in den Bundestag sicherte. Mit dem Wegfall der Grundmandatsklausel wäre diese Rückversicherung nicht mehr gegeben, was zu einem Repräsentationsproblem führen könnte. Ein Drittel der bayerischen Wähler wäre dann nicht mehr im Bundestag vertreten.

Systemwechsel oder nicht?

Die Frage, ob die Ampelkoalition einen Systemwechsel hin zur reinen Verhältniswahl vollzogen hat, ist ebenfalls von Bedeutung. Sollte dies der Fall sein, könnten bisherige Wahlrechtsprechungen des Verfassungsgerichts nicht mehr bindend sein. Akzeptiert man das neue System, wäre die Nichtzuteilung der Direktmandate mit den schwächsten Ergebnissen wohl problemlos. Andernfalls könnte dies als Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip gewertet werden.

Wie könnte die Entscheidung ausfallen?

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird mit Spannung erwartet. Es wird jedoch kaum erwartet, dass das Gericht das Wahlgesetz vollständig verwirft. Sollte das Gericht Teile des Gesetzes kassieren, müsste der nächste Bundestag nach dem bisher geltenden Wahlrecht bestimmt werden, was zu einer noch größeren Aufblähung des Parlaments führen könnte.

In jedem Fall zeigt dieses Urteil einmal mehr, wie komplex und umstritten die Reform des Wahlrechts in Deutschland ist. Es bleibt abzuwarten, wie die Bundesregierung und die Opposition auf diese Entscheidung reagieren werden.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“