Urteil des OLG Dresden: AstraZeneca muss umfassend über Nebenwirkungen aufklären
In einem wegweisenden Urteil hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden den Pharmakonzern AstraZeneca dazu verpflichtet, sämtliche bekannten Nebenwirkungen seines Covid-19-Impfstoffs „Vaxzevria“ offenzulegen. Diese Entscheidung könnte weitreichende Konsequenzen für die Gesundheits- und Impfpolitik in Deutschland haben.
Hintergrund des Urteils
Der britisch-schwedische Pharmariese AstraZeneca geriet schon früh in der Corona-Pandemie in die Kritik. Der Impfstoff „Vaxzevria“ wurde von der deutschen Regierung unter Bundeskanzlerin Angela Merkel und später unter Bundeskanzler Olaf Scholz als Heilsbringer propagiert. Kritische Stimmen, die auf mögliche Nebenwirkungen hinwiesen, wurden weitgehend ignoriert. Wer sich nicht impfen ließ, wurde massiv unter Druck gesetzt und vom öffentlichen Leben ausgeschlossen.
Erste Anzeichen von Problemen
Bereits im März 2021 äußerte der Molekularbiologe Theodor Dingermann, dass der Impfstoff unter normalen Bedingungen Schwierigkeiten bei der Zulassung gehabt hätte. Während einige Länder wie die Schweiz den Impfstoff gar nicht erst zuließen, wurde er in Deutschland bis Ende 2021 weiter verabreicht. Insgesamt wurden 14,4 Millionen Dosen nach Deutschland geliefert. Erst im Mai dieses Jahres entzog die EU-Kommission dem Impfstoff die Zulassung.
Der Fall der Leipziger Medizinstudentin
Die Klage, die zum Urteil des OLG Dresden führte, wurde von einer Leipziger Medizinstudentin eingereicht. Nach der Impfung erlitt sie eine schwere Hirnvenenthrombose, musste mehrfach operiert werden und leidet seitdem unter dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Sie fordert mindestens 150.000 Euro Schmerzensgeld und Ausgleich für zukünftige Folgeschäden. Sie wirft AstraZeneca vor, das Thromboserisiko systematisch verharmlost zu haben.
Das Urteil und seine Implikationen
Das OLG Dresden verpflichtete AstraZeneca, umfassend über alle bekannten Nebenwirkungen von „Vaxzevria“ zu informieren und alle Erkenntnisse über mögliche schädliche Wirkungen mitzuteilen, die die konkrete Thrombose-Erkrankung der Klägerin betreffen. Zudem muss das Unternehmen die Korrespondenz mit nationalen und internationalen Aufsichtsbehörden offenlegen.
Ein Meilenstein im Kampf gegen die Pharmaindustrie
Das Urteil des OLG Dresden ist ein bedeutender Schritt in Richtung Transparenz und Aufklärung. Es stellt einen wichtigen Erfolg im Kampf gegen die mächtige Pharmaindustrie dar. Während das Landgericht Leipzig die Klage zunächst abgewiesen hatte und AstraZeneca auf eine Studie mit 24.000 Probanden verwies, die kein erhöhtes Thromboserisiko zeigte, entschied das OLG Dresden zugunsten der Klägerin.
Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für den Umgang mit Impfstoffen haben. Es bleibt zu hoffen, dass sie zu einer umfassenderen Aufklärung und einem verantwortungsvolleren Umgang mit Impfstoffen führt – nicht nur im Zusammenhang mit Covid-19.
Fazit
Das überraschende Urteil des OLG Dresden gegen AstraZeneca markiert einen wichtigen Wendepunkt in der Debatte um Impfnebenwirkungen und die Verantwortung der Pharmaindustrie. Es zeigt, dass der Kampf um Transparenz und Wahrheit letztlich erfolgreich sein kann – auch wenn er mit erheblichen Hürden verbunden ist. Die deutsche Politik und die Gesundheitsbehörden sind nun in der Pflicht, aus diesen Erkenntnissen die richtigen Schlüsse zu ziehen und die Gesundheit der Bürger in den Vordergrund zu stellen.
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