Kostenlose Beratung
07930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
30.10.2024
13:21 Uhr

Ungewissheit um Beitragsbemessungsgrenze für Sozialversicherungsbeiträge 2025

Ungewissheit um Beitragsbemessungsgrenze für Sozialversicherungsbeiträge 2025

Die Diskussion um die Beitragsbemessungsgrenze für Sozialversicherungsbeiträge im Jahr 2025 sorgt weiterhin für Spannungen innerhalb der Ampelkoalition. Die sogenannte „Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025“ soll festlegen, bis zu welcher Einkommensgrenze Beiträge erhoben werden. Ein Streitpunkt, der nun erneut für Unruhe sorgt.

Spannungen innerhalb der Ampelkoalition

Das Bundesarbeitsministerium plant, die Verordnung am 6. November im Kabinett zu besprechen. Doch ob dies tatsächlich geschehen wird, bleibt ungewiss. Das Ministerium von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) äußerte sich nicht zu den Terminen anderer Ressorts und blockierte bisher eine Einigung. Die Deutsche Rentenversicherung hat dennoch bereits Vorbereitungen getroffen, um die Bearbeitung von Renten mit Rentenbeginn ab Januar 2025 sicherzustellen.

Pläne zur Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) plant, dass künftig auch bei höheren Monatseinkommen Beiträge zur Sozialversicherung fällig werden. In der gesetzlichen Rentenversicherung soll die Grenze bei einem Monatseinkommen von 8.050 Euro liegen, in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bei 5.512,50 Euro pro Monat. Diese Grenzwerte liegen deutlich höher als die aktuellen. Der Plan würde insbesondere Gutverdiener stärker belasten.

Streit um Steuerentlastungen und Beitragsgrenzen

Innerhalb der Ampelkoalition gibt es seit Längerem Streit über die Einkommenshöhe, bis zu der Beiträge für die Kranken- und Sozialversicherung fällig werden sollen. Die FDP setzt sich für höhere Freibeträge bei der Steuer zur Einkommensentlastung ein und wirft den Grünen eine Blockade vor. Die Grünen hingegen beschuldigen die FDP, die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze zu blockieren.

Verknüpfung mit Steuerfragen

Finanzminister Lindner hatte bereits Mitte Oktober betont, dass es keine Anpassung der Bemessungsgrenze bei den Sozialbeiträgen geben könne, solange keine Klarheit über die Befreiung der Steuerzahler von der kalten Progression bestehe. Sein Ministerium prüft zudem, ob die Berechnungsmethoden der Steuer und der Sozialversicherung angeglichen werden sollten. Eine konsistente Ausrichtung der Fortschreibungssysteme für den Ausgleich der kalten Progression und die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen wird in Erwägung gezogen.

Kritik an der FDP

Der Sozialverband Deutschland wirft der FDP vor, Klientelpolitik zulasten der breiten Bevölkerung zu betreiben. Die Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier kritisiert, dass Christian Lindner erneut negativ auffalle und die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze blockiere. Steigende Kosten in den Sozialversicherungssystemen würden vor allem Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen belasten, wenn die Grenzen nicht angepasst würden.

Die kommenden Wochen werden zeigen, ob die Ampelkoalition eine Einigung erzielen kann, die sowohl den Anforderungen der Sozialversicherungssysteme als auch den Bedürfnissen der Steuerzahler gerecht wird. Die Entscheidung über die Beitragsbemessungsgrenze bleibt ein zentrales Thema, das weitreichende Auswirkungen auf Arbeitnehmer und Sozialversicherungsträger haben könnte.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“