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18.09.2024
10:15 Uhr

Umstrittene Dienstanweisung: Polizei in Hessen soll flüchtige Straftäter laufen lassen

Umstrittene Dienstanweisung: Polizei in Hessen soll flüchtige Straftäter laufen lassen

Die jüngste Anweisung an die hessische Polizei sorgt für erhebliche Unruhe und Empörung. Trotz eines bestehenden Haftbefehls sollen verurteilte Straftäter freigelassen werden, wenn ihre Fälle aus der Corona-Zeit stammen und sie vor dem 1. Juni 2023 zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, die sie nicht beglichen haben. Diese Regelung hat weitreichende Konsequenzen für die öffentliche Sicherheit und das Vertrauen in die Strafverfolgung.

Hintergrund der Anweisung

Die Maßnahme basiert auf § 455a der Strafprozessordnung, der es erlaubt, Haftstrafen aus „Gründen der Vollzugsorganisation“ auszusetzen, sofern keine überwiegenden Gründe der öffentlichen Sicherheit entgegenstehen. Im Klartext bedeutet dies, dass bei überfüllten Gefängnissen ein Aufnahmestopp verhängt werden kann. Diese Praxis betrifft insbesondere sogenannte „Altfälle“, die sukzessive vollstreckt werden sollen, sobald genügend Haftplätze vorhanden sind.

Reaktionen der Polizeigewerkschaft

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) zeigt sich entsetzt über diese Anweisung. Björn Werminghaus, Landeschef der DPolG in Hessen, kritisiert scharf: „Es kann nicht sein, dass Polizisten unter Einsatz ihrer Gesundheit gesuchte Straftäter erst festnehmen, der Haftbefehl aber nicht vollstreckt werden darf. Das Land muss endlich dafür sorgen, dass genügend Haftplätze für Straftäter vorhanden sind, damit auch alle Haftbefehle vollstreckt werden können.“

Probleme der Gefängniskapazitäten

Die Kapazitätsprobleme in den deutschen Gefängnissen sind nicht neu. Wilma Volkenand, Landesvorsitzende der Gewerkschaft Strafvollzug, warnt: „Die Belegungsfähigkeit einiger Haftanstalten ist bereits erreicht.“ Regelmäßig müssten in anderen Anstalten freie Haftplätze gesucht werden, was mit erheblichem Aufwand verbunden sei. Gefangenentransporte von einer Haftanstalt zur anderen seien an der Tagesordnung.

Die Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit

Mit rund 145.000 offenen Haftbefehlen in Deutschland, von denen ein Großteil auf nicht bezahlte Geldstrafen zurückzuführen ist, stellt sich die Frage nach der öffentlichen Sicherheit. Es ist besorgniserregend, dass verurteilte Straftäter, die eigentlich eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten müssten, aufgrund von Kapazitätsengpässen auf freiem Fuß bleiben. Diese Situation untergräbt das Vertrauen der Bürger in die Strafverfolgung und die Justiz.

Forderungen nach politischen Konsequenzen

Angesichts dieser alarmierenden Entwicklungen fordern Experten und Gewerkschaften politische Konsequenzen. Es müsse dringend in den Ausbau der Haftkapazitäten investiert werden, um sicherzustellen, dass alle Haftbefehle vollstreckt werden können. Die Sicherheit der Bürger dürfe nicht durch organisatorische Mängel gefährdet werden.

Diese Dienstanweisung wirft ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, vor denen das deutsche Justizsystem steht. Es bleibt abzuwarten, ob die Verantwortlichen die nötigen Schritte unternehmen werden, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und das Vertrauen in die Strafverfolgung wiederherzustellen.

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