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26.08.2024
05:56 Uhr

Ukraine tritt dem Internationalen Strafgerichtshof bei – mit Einschränkungen

Ukraine tritt dem Internationalen Strafgerichtshof bei – mit Einschränkungen

Das ukrainische Parlament hat einen bedeutenden Schritt unternommen und den Beitritt zum Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) beschlossen. Allerdings wurde dieser Schritt nicht ohne Vorbehalte unternommen. Kiew hat eine Bedingung gestellt: Der Gerichtshof darf sieben Jahre lang keine Kriegsverbrechen in der Ukraine untersuchen.

Ein historischer Beschluss

Am 21. August stimmte das Parlament in Kiew mit einer überwältigenden Mehrheit von 281 zu 328 Abgeordneten für die Ratifizierung des Römischen Statuts des IStGH. Damit erkennt die Ukraine die Zuständigkeit des Gerichts in Den Haag an, über ukrainische Staatsbürger zu urteilen. Dieser Schritt ist nicht nur ein Zeichen für die internationale Justiz, sondern auch eine Voraussetzung für den angestrebten Beitritt zur Europäischen Union.

Der ukrainische Außenminister Dmytro Kuleba bezeichnete den Beschluss als historisch und betonte auf seinem X-Kanal, dass die Ukraine mit diesem Schritt ihr Engagement für die internationale Justiz unter Beweis stelle. Kuleba hob hervor, dass die Ukraine bereits effektiv mit dem IStGH zusammengearbeitet habe, um die Rechenschaft für russische Gräueltaten sicherzustellen.

Die Rolle des Internationalen Strafgerichtshofs

Der Internationale Strafgerichtshof, der seit 2003 in Den Haag tätig ist, verfolgt und bestraft schwerste Verbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Bisher haben 125 Länder das Römische Statut unterzeichnet und ratifiziert, darunter alle EU-Mitgliedstaaten. Länder wie Israel, die USA, Russland und China erkennen die Urteile des IStGH jedoch nicht an.

Der Gerichtshof hat im vergangenen Jahr einen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin und seine Kinderrechtsbeauftragte Marija Lwowa-Belowa wegen der Deportation ukrainischer Kinder nach Russland erlassen.

Die Einschränkungen und Ängste

Am 15. August legte Präsident Wolodymyr Selenskyj dem Parlament ein Gesetzespaket zur Ratifizierung des Römischen Statuts vor. Laut dem Nachrichtenportal „Europejska Prawda“ beinhaltet das verabschiedete Dokument jedoch eine bedeutende Einschränkung: Die Ukraine wird die Zuständigkeit des IStGH für Kriegsverbrechen, an denen ukrainische Staatsbürger beteiligt sind, für sieben Jahre nicht anerkennen.

Diese Entscheidung hat in der ukrainischen Bevölkerung Ängste geschürt. Trotz der siebenjährigen Ausnahme besteht Ungewissheit über die möglichen Folgen eines Beitritts, insbesondere hinsichtlich der strafrechtlichen Verfolgung ukrainischer Soldaten und Entscheidungsträger. Experten wie Gyunduz Mamedov und Nadiya Volkova warnten davor, dass der IStGH zu einem Werkzeug der Russischen Föderation werden könnte.

Reaktionen aus Moskau

Konstantin Kossatschow, stellvertretender Sprecher des russischen Parlaments, kritisierte die Entscheidung der Ukraine scharf. Er behauptete, dass die Ukraine ihre Souveränität verloren habe und nun der Gerichtsbarkeit des IStGH unterstehe. Kossatschow betonte, dass wirklich souveräne Länder keiner anderen Gerichtsbarkeit als der ihrer eigenen Gerichte unterliegen würden.

Er hob auch hervor, dass die Ukraine sich zwar von Artikel 8 des Römischen Statuts, der Kriegsverbrechen definiert, für sieben Jahre entziehe, aber die Kategorien von Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nicht abgedeckt seien. Dies bedeute, dass der IStGH mit der Aufarbeitung dieser Verbrechen beginnen könnte.

Fazit

Der Beitritt der Ukraine zum Internationalen Strafgerichtshof markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung internationale Justiz und europäische Integration. Dennoch bleiben viele Fragen und Ängste offen, insbesondere hinsichtlich der strafrechtlichen Verfolgung ukrainischer Staatsbürger. Die kommenden Jahre werden zeigen, wie sich diese Entscheidung auf die Ukraine und ihre Bevölkerung auswirken wird.

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