
Überforderung in der Justiz: Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft Düsseldorf versteckte Akten
Eine ehemalige Justizangestellte der Staatsanwaltschaft Düsseldorf ist wegen Verwahrungsbruchs und Strafvereitelung im Amt verurteilt worden. Die 46-Jährige hatte über Monate hinweg Akten versteckt und Fristen verlängert. Dadurch entging ein mutmaßlicher Sexualstraftäter seinem Verfahren.
Enorme Arbeitsbelastung führte zu illegalen Mitteln
Eine ehemalige Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft Düsseldorf geriet durch die enorme Arbeitsbelastung in eine für sie ausweglose Situation. Sie griff zu illegalen Mitteln – in dutzenden Fällen manipulierte sie Aktenfristen, versteckte Akten sogar. Das Gericht befand die Frau deshalb nun des Verwahrungsbruchs und der Strafvereitelung im Amt in zwei Fällen für schuldig. Denn durch Bianca B. musste sich ein mutmaßlicher Sexualstraftäter keinem Strafverfahren mehr stellen – die Tat verjährte wegen ihrer Aktionen.
Urteil und Strafe
Der Richter verhängte nach der Verhandlung am Montag laut LTO eine Geldstrafe von 140 Tagessätzen à 30 Euro, also insgesamt 4.200 Euro – deutlich mehr als die vom Staatsanwalt beantragten 90 Tagessätze à 40 Euro. Die Angeklagte Bianca B., die seit Ende 2021 in einer Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft für Jugendstrafsachen und Sexualdelikte arbeitete, hatte zuvor angegeben, „völlig überfordert“ gewesen zu sein. „Die Masse an Akten war einfach zu viel, um alles zu schaffen“, sagte sie.
Überstunden und fehlende Unterstützung
Die 46-Jährige gab auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft an, dass sie „so um die 70 bis 75“ Überstunden gemacht habe – sie sei teils schon morgens um 6:30 Uhr gekommen und habe auch an den Wochenenden gearbeitet. Um Hilfe habe sie nicht gebeten, weil Kollegen immer mit „Augenrollen“ reagiert hätten. Weil ihr alles zu viel gewesen sei, verlängerte sie eigenmächtig Fristen oder ließ Akten verschwinden.
Versteckte Akten und verzögerte Verfahren
In dutzenden Fällen soll Bianca B. laut LTO Fristen zur Wiedervorlage verändert haben, um sie entweder später oder gar nicht zu bearbeiten. Insgesamt 68 Akten wurden in einem zugeklebten Umzugskarton mit der Aufschrift „Karton bitte stehen lassen, Privatkram“ gefunden. In ihrem verschließbaren Rollcontainer fanden sich weitere 44 Akten, die sie versteckt hatte. Konkret legte die Angeklagte in der Zeit zwischen November 2022 und Juli 2023 insgesamt 112 Akten den Staatsanwälten zu spät oder gar nicht vor. Betroffen waren vor allem Fälle zu Kinderpornografie und Sexualdelikten. Dadurch wurden Verfahren erheblich verzögert – eines wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften verjährte gar. Somit kann ein mutmaßlicher Sexualstraftäter nicht mehr belangt werden.
Bekanntes Problem der Arbeitsbelastung im Justizwesen
Zwar erkannte das Gericht an, dass die hohe Arbeitsbelastung im Justizwesen ein bekanntes Problem ist. Dennoch werteten die Richter die Taten der Frau als schwerwiegende Verfehlungen im Amt, die eine empfindliche Geldstrafe rechtfertigten. Der Staatsanwalt betonte, dass die Angeklagte nur aus Überforderung gehandelt habe – und nicht etwa um Strafverfahren zu behindern. Vor Gericht zeigte sich die Angeklagte reuig und geständig. Das Verfahren war nach nicht einmal 90 Minuten abgeschlossen, da auf Rechtsmittel verzichtet wurde. Die Frau war bereits ein Jahr zuvor fristlos entlassen worden.
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