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14.11.2024
17:59 Uhr

Terror vor der Haustür: Hamburger IS-Rückkehrerin muss in Haft - BGH bestätigt Urteil

Terror vor der Haustür: Hamburger IS-Rückkehrerin muss in Haft - BGH bestätigt Urteil

In einem richtungsweisenden Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Haftstrafe gegen eine IS-Rückkehrerin aus Hamburg bestätigt. Die heute 32-jährige Frau, die sich der Terrororganisation "Islamischer Staat" angeschlossen hatte, muss für zweieinhalb Jahre hinter Gitter. Der Fall wirft ein erschreckendes Licht auf die anhaltende Bedrohung durch radikalisierte IS-Anhänger in Deutschland.

Mit Kleinkind in den Dschihad

Besonders erschütternd an diesem Fall ist die Tatsache, dass die Verurteilte im Jahr 2014 nicht alleine nach Syrien ausreiste, sondern ihre damals erst einjährige Tochter mit in das Kriegsgebiet nahm. In den vom IS kontrollierten Gebieten lebte sie zunächst mit ihrem ersten Ehemann, einem IS-Kämpfer, zusammen. Nach dessen Tod durch einen Drohnenangriff ging sie eine weitere Ehe mit einem IS-Terroristen ein.

Ideologische Indoktrinierung der nächsten Generation

Die Hamburger Dschihadistin übernahm im sogenannten "Kalifat" die vom IS vorgesehene Rolle der ideologisch gefestigten Hausfrau und Mutter. Dabei unterwarf sie sich nicht nur den strengen Regeln der Terrororganisation, sondern beteiligte sich auch aktiv an der ideologischen Erziehung von Kindern im Sinne der islamistischen Terrorgruppe.

Die systematische Indoktrinierung von Kindern durch IS-Anhänger stellt eine besondere Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung dar. Diese Form der Radikalisierung könnte noch jahrzehntelang nachwirken.

Rechtliche Neubewertung durch den BGH

Interessant ist die juristische Neubewertung des Falls durch den BGH. Während das Hamburger Oberlandesgericht noch von zwei getrennten Fällen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ausging, entschied der BGH nun, dass sämtliche Aktivitäten als eine einzige zusammenhängende Tat zu werten seien. An der Höhe der Strafe änderte dies jedoch nichts.

Chronologie der Ereignisse:

  • 2014: Ausreise nach Syrien mit einjähriger Tochter
  • 2014-2017: Leben im IS-Gebiet, zwei Ehen mit IS-Kämpfern
  • 2017: Flucht aus der IS-Hochburg Rakka
  • 2018: Rückkehr nach Deutschland über die Türkei

Der Fall zeigt exemplarisch, wie der islamistische Terror bis in deutsche Familien hineinwirkt und welche Gefahr von zurückkehrenden IS-Anhängern ausgehen könnte. Die Justiz muss hier einen schwierigen Balanceakt zwischen konsequenter Strafverfolgung und der Chance auf Resozialisierung vollziehen.

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