Kostenlose Beratung
07930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
31.10.2024
06:54 Uhr

Teilerfolg für Medizinstudentin: Astrazeneca muss Nebenwirkungen offenlegen

Teilerfolg für Medizinstudentin: Astrazeneca muss Nebenwirkungen offenlegen

In einem bemerkenswerten Urteil hat das Oberlandesgericht Dresden einer Leipziger Medizinstudentin, die nach einer Covid-19-Impfung mit Astrazeneca eine Thrombose erlitt, einen Teilerfolg zugesprochen. Die junge Frau, die aufgrund der Impfung schwerwiegende gesundheitliche Probleme erlitten hat, klagte auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Der Fall im Detail

Die Medizinstudentin erlitt nach der Impfung eine Hirnvenenthrombose und musste sich einer Operation unterziehen. Dies führte zu langen Krankenhausaufenthalten und dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Sie wirft dem Impfstoffhersteller vor, das Thromboserisiko systematisch verharmlost zu haben und fordert mindestens 150.000 Euro Schadensersatz.

Gerichtsurteil und seine Auswirkungen

Das Oberlandesgericht Dresden entschied, dass Astrazeneca nun alle bekannten Nebenwirkungen des Covid-Impfstoffs „Vaxzevria“ offenlegen muss. Dies stellt einen bedeutenden Schritt dar, da der Impfstoff mittlerweile keine Zulassung mehr hat. Ursprünglich war die Klage vom Landgericht Leipzig abgewiesen worden, doch in der Berufung konnte die Studentin einen Teilerfolg erzielen.

Reaktionen und weitere Entwicklungen

Astrazeneca verweist in seiner Verteidigung auf eine Studie mit über 24.000 Testpersonen, die keine erhöhte Thrombose-Gefahr gezeigt habe. Der Pharmariese betont, dass er nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit hafte. Dennoch muss das Unternehmen nun umfassend offenlegen, was es selbst über die Nebenwirkungen des Impfstoffs weiß.

Ein ähnliches Urteil wurde bereits im April vom Oberlandesgericht Bamberg gefällt. Auch in Großbritannien hat Astrazeneca vor Gericht zugegeben, dass der Impfstoff in seltenen Fällen zu Thrombosen führen kann.

Widerstand und Kritik

Der Fall der Medizinstudentin hat auch eine breite öffentliche Debatte ausgelöst. Kritiker werfen den Impfstoffherstellern vor, Risiken nicht ausreichend kommuniziert zu haben. Zudem wird die Politik der Bundesregierung hinterfragt, die während der Pandemie massiv auf Impfungen setzte. Viele Bürger fühlen sich in ihrer Entscheidung zur Impfung gedrängt, ohne umfassend über mögliche Nebenwirkungen informiert worden zu sein.

Fazit

Während der volle Erfolg für die Medizinstudentin noch aussteht, ist das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden ein wichtiger Schritt in Richtung Transparenz und Aufklärung. Es zeigt, dass die Rechte der Bürger auf umfassende Information und Entschädigung bei Impfschäden ernst genommen werden müssen. Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen für den Umgang mit Impfstoffen und die Kommunikation über deren Risiken haben.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“