Kostenlose Beratung
07930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
17.07.2024
05:12 Uhr

Staatsrechtler kritisiert Verbot des Compact-Magazins als „juristisch völlig inakzeptabel“

Staatsrechtler kritisiert Verbot des Compact-Magazins als „juristisch völlig inakzeptabel“

Das Verbot des Compact-Magazins durch Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat heftige Kritik ausgelöst. Der renommierte Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler bezeichnete das Vorgehen als „juristisch völlig inakzeptabel“ und warf der Innenministerin vor, einen unzulässigen „Trick“ anzuwenden, um das Magazin leichter verbieten zu können.

Ein autoritäres Vorgehen?

Am Dienstagmorgen verkündete Innenministerin Faeser das Verbot des Compact-Magazins und stufte die GmbH dafür als Verein ein, was das Verbot erleichterte. Boehme-Neßler kritisierte bei Welt TV scharf, dass die Regierung ein regierungskritisches Pressemedium verbiete. „Das kennen wir eigentlich aus autoritären Staaten“, erklärte der Jura-Professor von der Universität Oldenburg.

Die Pressefreiheit in Deutschland sei weitreichend ausgelegt, und das Bundesverfassungsgericht halte immer wieder an dem Grundsatz „ohne freie Presse gibt es keine Demokratie“ fest, mahnte Boehme-Neßler. Eingriffe in die Pressefreiheit dürften nur erfolgen, „wenn es wirklich um etwas Wichtiges geht“. Diese Abwägung habe die Innenministerin jedoch ignoriert, so der Staatsrechtler.

Der „Trick“ der Einstufung als Verein

Faeser habe die Redaktion und den Verlag des Compact-Magazins als „Verein“ eingestuft, um das Vereinsrecht anwenden zu können. „Einen Verein zu verbieten ist nicht so schwierig“, erläuterte Boehme-Neßler. Eine GmbH unterliege normalerweise dem Handels- und Gesellschaftsrecht, dem Insolvenzrecht, Gewerberecht, Strafrecht oder dem Kartellrecht. Bei einem Verein sei dies nicht der Fall, was das Verbot erleichtere.

Juristisch betrachtet sei eine GmbH jedoch nicht mit einem Verein gleichzusetzen. „Ein normaler Verein ist auch nicht geschützt von der Pressefreiheit“, analysierte der Staatsrechtler. Das Vereinsverbot müsse dennoch begründet werden. Laut Innenministerium richte sich Compact gegen die verfassungsmäßige Ordnung, doch diese Bewertung sei relativ dünn, so Boehme-Neßler.

Wiederholte Kritik an Innenministerin Faeser

Es ist nicht das erste Mal, dass Boehme-Neßler die Innenministerin kritisiert. Bereits im März hatte er erklärt, der dem Innenministerium unterstellte Verfassungsschutz würde zulässige Regierungskritik mit dem neu erfundenen Phänomenbereich „Delegitimierung des Staates“ in eine extremistische Ecke stellen. „Innenministerin Nancy Faeser und Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang haben hier die Grenze zum autoritären Staat überschritten“, schloss der Jura-Professor damals bei The Pioneer.

Auch während der Corona-Jahre war Boehme-Neßler immer wieder mit massiver Kritik an den Maßnahmen der Bundesregierung aufgefallen. Die Impfpflicht-Vorstöße der Regierung hatte er mehrfach als „verfassungswidrig“ eingestuft. Die obligatorische Impfung sei ein „deutlicher Eingriff in ganz viele Grundrechte – nicht nur in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit“, schlussfolgerte er im Januar 2022 bei Bild.

Ein besorgniserregender Trend

Das Verbot des Compact-Magazins und die damit verbundenen juristischen Tricks werfen ein beunruhigendes Licht auf den Zustand der Pressefreiheit in Deutschland. Kritiker sehen darin einen gefährlichen Trend hin zu autoritären Maßnahmen, die die Meinungs- und Pressefreiheit erheblich einschränken könnten. Es bleibt abzuwarten, wie sich die juristischen Auseinandersetzungen um das Verbot entwickeln und welche Auswirkungen dies auf die deutsche Medienlandschaft haben wird.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“

Portofrei Aktion