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27.03.2025
15:03 Uhr

Sparkassen im Cum-Cum-Skandal: Gemeinwohlorientierte Institute in Steuertricks verstrickt

Die ehemalige Chefermittlerin im Cum-Ex-Skandal, Anne Brorhilker, erhebt schwere Vorwürfe gegen die deutschen Sparkassen. In einem brisanten Report von Finanzwende Recherche kritisiert sie die mangelnde Aufklärung der sogenannten Cum-Cum-Geschäfte, die dem deutschen Staat einen geschätzten Schaden von mindestens 28 Milliarden Euro zugefügt haben sollen.

Sparkassen missachten gesetzlichen Auftrag

Besonders pikant erscheint die Rolle der öffentlich-rechtlichen Sparkassen in diesem Skandal. Ausgerechnet die Institute, die per Gesetz dem Gemeinwohl verpflichtet sind, sollen sich an fragwürdigen Steuergestaltungen beteiligt haben. Eine Umfrage bei den regionalen Sparkassenverbänden offenbart ein erschreckendes Bild: Sowohl der Ostdeutsche Sparkassenverband als auch der Sparkassenverband Baden-Württemberg haben bereits eingeräumt, dass ihre Institute in Cum-Cum-Geschäfte verwickelt waren.

Verharmlosung und Ausflüchte

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) versucht, die Vorwürfe zu relativieren. Man spricht von "einigen wenigen Sparkassen" und beruft sich auf eine angeblich unklare Rechtslage. Diese Argumentation erscheint jedoch mehr als fadenscheinig, wenn man bedenkt, dass bereits 2015 der Bundesfinanzhof die Illegalität solcher Geschäfte in ihrer typischen Ausprägung festgestellt hat.

Systematisches Staatsversagen bei der Aufklärung

Die schleppende Aufarbeitung des Skandals wirft ein bezeichnendes Licht auf den Zustand unseres Rechtsstaats. Während im verwandten Cum-Ex-Skandal bereits mehrere Verurteilungen erfolgt sind, steht bei Cum-Cum der erste Strafprozess noch aus. Erst jetzt wurde eine erste Anklage gegen fünf Banker vom Oberlandesgericht Frankfurt zugelassen - ein geradezu lächerlich geringer Fortschritt angesichts des enormen Schadens.

Erschreckende Dimensionen

Die Zahlen der Finanzaufsicht Bafin sprechen eine deutliche Sprache: 54 Banken haben ihre Beteiligung an Cum-Cum-Deals bereits eingeräumt. Die zu erwartenden Rückforderungen belaufen sich auf über 4,6 Milliarden Euro. Diese Summe dürfte jedoch nur die Spitze des Eisbergs darstellen.

Fazit: Dringender Handlungsbedarf

Der Fall zeigt einmal mehr, wie dringend notwendig eine Reform des deutschen Finanzsystems ist. Wenn selbst öffentlich-rechtliche Institute, die eigentlich dem Gemeinwohl verpflichtet sind, sich an derartigen Steuergestaltungen beteiligen, läuft etwas grundlegend falsch in unserem System. Es wird höchste Zeit, dass die Politik hier endlich durchgreift und die notwendigen Konsequenzen zieht.

Hinweis: Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen. Bei rechtlichen und steuerlichen Fragen sollten Sie sich an einen qualifizierten Berater wenden.

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