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26.03.2025
15:29 Uhr

Solidaritätszuschlag bleibt: Verfassungsgericht segnet weitere Abzocke der Bürger ab

Das Bundesverfassungsgericht hat am 26. März 2025 ein folgenschweres Urteil gefällt: Der höchst umstrittene Solidaritätszuschlag darf weiterhin erhoben werden. Die Verfassungsbeschwerde von sechs FDP-Bundestagsabgeordneten wurde damit abgeschmettert. Ein herber Rückschlag für alle Steuerzahler, die auf ein Ende dieser zusätzlichen Belastung gehofft hatten.

Eine never ending Story namens "Soli"

Was 1991 als temporäre Maßnahme zur Finanzierung der deutschen Einheit begann, hat sich zu einer scheinbar endlosen Geldquelle für den Staat entwickelt. Ursprünglich mit 7,5 Prozent angesetzt und später auf 5,5 Prozent gesenkt, spült der Soli auch heute noch jährlich etwa 12 bis 13 Milliarden Euro in die Bundeskasse - Gelder, die der Staat offensichtlich nicht mehr hergeben will.

Fragwürdige Begründung des Gerichts

Die Karlsruher Richter stützten ihre Entscheidung auf einen angeblich fortbestehenden "wiedervereinigungsbedingten finanziellen Mehrbedarf des Bundes". Eine Argumentation, die mehr als drei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung durchaus kritisch zu hinterfragen ist. Zwar betonte das Gericht, dass eine solche Ergänzungsabgabe nicht zeitlich unbegrenzt erhoben werden dürfe, konkrete Konsequenzen hat diese Einschränkung aber offenbar nicht.

Die wahren Gewinner des Urteils

Aufatmen dürfte vor allem Finanzminister Christian Lindner, dessen Haushalt durch das Urteil vor einem potenziellen 66-Milliarden-Euro-Loch bewahrt wurde. Diese Summe hätte der Bund möglicherweise zurückzahlen müssen, wären die Richter zu einem anderen Schluss gekommen. So aber kann der Staat weiterhin auf die zusätzlichen Milliarden bauen - auf Kosten der Steuerzahler.

Wer muss heute noch zahlen?

Seit 2021 trifft der Soli zwar nur noch die einkommensstärksten 10 Prozent der Steuerzahler sowie Unternehmen. Doch gerade diese Gruppe trägt bereits einen überproportional hohen Anteil an der Gesamtsteuerlast. Die Freigrenze liegt 2025 für Alleinstehende bei 19.950 Euro, für Paare bei 39.900 Euro Einkommensteuer pro Jahr.

Ein bedenkliches Signal für den Rechtsstaat

Das Urteil sendet ein problematisches Signal: Ursprünglich zeitlich begrenzt gedachte Sonderabgaben können sich zu Dauerbelastungen entwickeln. Es zeigt einmal mehr, wie schwer sich der Staat damit tut, einmal eingeführte Steuern und Abgaben wieder abzuschaffen - selbst wenn der ursprüngliche Erhebungszweck längst erfüllt ist.

Für die Bürger bedeutet dies: Der Griff in ihre Taschen geht unvermindert weiter. Eine Reform des deutschen Steuersystems, die für viele Experten längst überfällig ist, rückt damit in noch weitere Ferne.

Hinweis: Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Für individuelle Fragen zu steuerlichen Angelegenheiten konsultieren Sie bitte einen qualifizierten Steuerberater.

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