Kostenlose Beratung
07930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
07.10.2024
10:40 Uhr

Skigebiet Hochstein in Tirol: Ein Winter ohne Lifte und Gäste

Skigebiet Hochstein in Tirol: Ein Winter ohne Lifte und Gäste

Die Wintersaison 2024/25 bringt für die Skiregion Hochstein in Lienz, Tirol, eine beispiellose Katastrophe mit sich. Aufgrund verzögerter Wartungsarbeiten an den Sesselklemmen des Doppellifts bleibt das Skigebiet Hochstein den gesamten Winter über geschlossen. Dies hat zu einer massiven Stornowelle geführt, die die lokale Tourismusbranche in eine tiefe Krise stürzt.

Verzögerte Ersatzteile: Stillstand am Hochstein

Die Lienzer Bergbahnen AG teilte mit, dass die notwendigen Ersatzteile für die Sesselklemmen frühestens im März 2025 geliefert werden können. Dies bedeutet, dass der Skibetrieb am Hochstein in der kommenden Wintersaison nicht stattfinden wird. Lediglich für Skitouren wird der Berg bei ausreichendem Neuschnee präpariert. Doch ohne den regulären Skibetrieb stehen viele Betriebe vor existenziellen Herausforderungen.

Existenzängste in der Hotellerie

Für die Hoteliers und Gastronomen in der Region ist die Nachricht ein Schock. „Für uns ist das eine große Katastrophe. Und bei uns schaut es so aus, dass 80 Prozent der Hotelgäste bereits storniert haben“, erklärte Hotelier Reinhold Tiefenbacher vom Hotel Moosalm gegenüber dem ORF. Auch Margit Stotter vom Gribelehof zeigte sich betroffen: „Vor der Wintersaison ist das eine harte Keule, die wir drüber gezogen bekommen haben.“

Verheerende wirtschaftliche Folgen

Die wirtschaftlichen Folgen für die Region sind enorm. Christoph Stotter von der Skischule Schlossberg berichtete, dass sein Betrieb bereits in die Präparierung des Rodelwegs investiert hatte – alles umsonst. Noch dramatischer ist die Situation für die Sternalm, die nach Verlusten von 40.000 Euro im Vorjahr nun endgültig schließen musste.

Logische Entscheidung der Bergbahnen

Franz Theurl, Aufsichtsratschef der Lienzer Bergbahnen AG, verteidigte die Entscheidung: „Der Schlossberg ist natürlich im Sommer unsere Cash-Show und im Winter ist es Zetterfeld. Wenn man das aus unternehmerischer Sicht betrachtet, dann ist die Entscheidung eine logische. Und wenn aus der öffentlichen Hand kein Geld kommt, um diese Abgänge zu bedecken, dann können wir den Betrieb nicht so in der Form fortführen.“

Ein Symptom für größere Probleme

Die Probleme am Hochstein sind jedoch kein Einzelfall. Viele Skigebiete in Österreich kämpfen mit hohen Betriebskosten und sinkenden Gästezahlen. Die Schließung des Skigebiets Hochstein in diesem Winter könnte ein Vorbote für weitere Schließungen in anderen Regionen sein, wenn keine nachhaltigen Lösungen gefunden werden.

Die Situation in Lienz zeigt einmal mehr, wie wichtig eine verlässliche Infrastruktur und rechtzeitige Investitionen für den Fortbestand der Skiregionen sind. Ohne diese Grundlagen stehen nicht nur die Betreiber, sondern auch die gesamte lokale Wirtschaft vor existenziellen Bedrohungen.

Während der Hochstein in diesem Winter stillsteht, bleibt zu hoffen, dass die Verantwortlichen rechtzeitig die Weichen für eine bessere Zukunft der Skiregionen stellen. Denn nur so kann die wirtschaftliche Basis vieler alpiner Gemeinden gesichert werden.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“