Kostenlose Beratung
07930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
08.04.2025
06:05 Uhr

Skandalöse Zustände in Brüssel: EU verschleudert Milliarden an dubiose NGOs

Ein erschütternder Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs deckt massive Missstände bei der EU-Förderung von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) auf. Die schockierende Bilanz: Zwischen 2021 und 2023 flossen sage und schreibe 7,4 Milliarden Euro an verschiedene NGOs - davon 4,8 Milliarden direkt aus dem EU-Haushalt. Doch wohin diese gewaltigen Summen an Steuergeld tatsächlich geflossen sind, darüber herrscht erschreckende Unklarheit.

Totales Chaos bei der Mittelvergabe

Die Prüfer des Rechnungshofs schlagen Alarm: Es existiere keinerlei zuverlässiger Überblick über die Verwendung der EU-Mittel. Die veröffentlichten Informationen seien bestenfalls bruchstückhaft, was eine genaue Analyse der Geldflüsse praktisch unmöglich mache. Besonders brisant: Es bleibe völlig im Dunkeln, ob möglicherweise einzelne wenige NGOs unverhältnismäßig hohe Summen erhalten hätten.

Dubiose Praktiken unter dem Deckmantel der "Gemeinnützigkeit"

Was sich hinter den Kulissen der EU-Bürokratie abspielt, grenzt an einen handfesten Skandal. Organisationen dürfen sich selbst als NGO deklarieren, ohne dass die EU-Kommission auch nur ansatzweise prüft, ob tatsächlich Unabhängigkeit oder Gemeinnützigkeit vorliegen. Ein besonders dreister Fall: Ein Forschungsinstitut wurde als NGO eingestuft, obwohl dessen Vorstand ausschließlich aus Regierungsvertretern bestand.

Gezielte Einflussnahme mit Steuergeldern

Laima Andrikienė vom Rechnungshof bringt es auf den Punkt: Die Transparenz bei der NGO-Finanzierung sei katastrophal, insbesondere was die Verwendung von EU-Geldern für Lobbying-Aktivitäten betrifft. Der österreichische EU-Abgeordnete Alexander Bernhuber (ÖVP) geht noch weiter und spricht von einem "Nichtgenügend bei der EU-NGO-Finanzierung". Besonders alarmierend: Die EU-Kommission prüft nicht einmal, ob die geförderten Organisationen überhaupt die Werte der EU respektieren.

Systematische Manipulation der öffentlichen Meinung

Inzwischen hat selbst die EU-Kommission unter von der Leyen eingeräumt, dass es zu "unangemessenen Lobbytätigkeiten" gekommen sei. Mit anderen Worten: EU-Steuergelder wurden zweckentfremdet, um gezielte politische Kampagnen gegen Kritiker zu finanzieren. Ein besonders perfides Beispiel: Bei der Abstimmung zum Renaturierungsgesetz wurden EU-Parlamentarier mit tausenden Mails, Anrufen und Demonstrationen unter Druck gesetzt - finanziert mit EU-Geldern.

Dringender Handlungsbedarf

Die Forderungen liegen auf dem Tisch: vollständige Offenlegung aller Verträge zwischen EU-Institutionen und NGOs, ein striktes Verbot von Lobbying gegen Abgeordnete mit EU-Mitteln sowie lückenlose Finanztransparenz bei allen geförderten NGOs. Nur so kann das stark erschütterte Vertrauen der Bürger in die europäischen Institutionen wiederhergestellt werden.

Dieser Fall zeigt einmal mehr, wie dringend notwendig eine grundlegende Reform der EU-Strukturen ist. Während von kleinen Unternehmen und Bürgerinitiativen penible Transparenz gefordert wird, können sich NGOs hinter Geheimverträgen verstecken. Diese Doppelmoral muss ein Ende haben - zum Wohle der europäischen Steuerzahler.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“