Skandale um Warburg-Bank und Cum-Ex-Geschäfte verlaufen im Sand
Das Bonner Landgericht hat das Cum-Ex-Strafverfahren gegen den ehemaligen Co-Chef der Hamburger Warburg-Bank, Christian Olearius, eingestellt. Grund dafür sei die angeschlagene Gesundheit des 82-Jährigen, der den laufenden Prozessen wegen Steuerhinterziehung nicht mehr folgen könne. Die Entscheidung lässt viele Fragen offen und wirft ein Schlaglicht auf die undurchsichtigen Verflechtungen zwischen Politik und Finanzwelt.
Ein Riesenproblem weniger für Olaf Scholz?
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) könnte sich insgeheim über die „glückliche“ Fügung freuen, die ihm ein großes Problem vom Hals schafft. Die Skandale um die Hamburger Warburg-Bank und die Cum-Ex-Geschäfte haben ihm seit Jahren zu schaffen gemacht. Nun scheint dieses Kapitel für ihn beendet zu sein – zumindest vorerst.
Christian Olearius, der vormalige Co-Chef der Warburg-Bank, konnte dem seit 18. September 2023 laufenden Prozess vor der 13. Großen Strafkammer des Landgerichts Bonn wegen schwerer Steuerhinterziehung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr folgen. Die Anklage warf Olearius in 14 Fällen zwischen 2006 und 2019 die Planung und Durchführung von Steuerhinterziehung vor. Der Schaden für den Staat wurde auf 280 Millionen Euro beziffert. Doch das Bonner Landgericht stellte das Verfahren nun ein, da Olearius als verhandlungsunfähig gilt.
Die brisanten Hintergründe
Regelmäßige Beobachter der Szene wissen um die Brisanz der Cum-Ex-Geschäfte. Olaf Scholz, damals Hamburger Bürgermeister, hatte 2016 und 2017 nachweislich mehrere Gespräche mit Christian Olearius geführt. Scholz konnte sich jedoch an die Inhalte dieser Treffen nicht erinnern, wie er im parlamentarischen Hamburger Untersuchungsausschuss erklärte. Erst durch Tagebuchaufzeichnungen von Olearius wurden zwei vertrauliche Treffen im Hamburger Rathaus bekannt, die Scholz schließlich einräumte, ohne sich an die Gesprächsinhalte erinnern zu können oder zu wollen.
Im Oktober 2023 verschwanden zwei wichtige Laptops, auf denen brisante Emails gespeichert waren, die für den Hamburger Untersuchungsausschuss von Bedeutung gewesen wären. Bereits 2016 hatte die Hamburger Finanzbehörde auf die Rückforderung von 47 Millionen Euro verzichtet, die sich die Warburg Bank durch Cum-Ex-Geschäfte verschafft hatte. Geplant war sogar der Verzicht auf eine Rückzahlung von 140 Millionen, die 2019 vom damaligen Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble gestoppt wurde.
Die Rolle der Staatsanwaltschaft
Zuständig für die Anklagen ist die Staatsanwaltschaft Köln, die eine Sonderabteilung unter Führung der Leitenden Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker eingerichtet hat. Diese Abteilung bearbeitet 120 Verfahren gegen 1700 Beschuldigte. Brorhilker bekam im Oktober 2023 Probleme mit dem „grünen“ NRW-Justizminister Limbach, der ihren Aktionsradius beschränken wollte. Im April 2024 warf Brorhilker schließlich das Handtuch und wechselte zur NGO „FinanzWende e.V.“, die vom vormaligen „grünen“ Bundestagsabgeordneten Gerhard Schick gegründet wurde. Schick hatte im Vorfeld des aktuellen Cum-Ex-Einstellungsurteils erklärt, es sei kein Skandal, wenn das Verfahren auf diese Weise ende.
Was bleibt?
Die Schuldfrage bleibt nach der Entscheidung des Bonner Landgerichts unbeantwortet. Sie ist jedoch kein Freispruch. Die Staatsanwaltschaft hat Revision eingelegt. Mit Hilfe sogenannter Cum-Ex-Geschäfte bekamen Finanzakteure Steuern erstattet, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand dadurch ein Schaden von 10 bis 12 Milliarden Euro. Eine der brisantesten Zeitbomben für Olaf Scholz scheint nun entschärft zu sein.
Die Verflechtungen und Verrenkungen, die in diesem Fall ans Licht kommen, sind bezeichnend für den Zustand der deutschen Politik und Justiz. Es bleibt abzuwarten, ob die Revision der Staatsanwaltschaft neue Erkenntnisse bringt oder ob dieser Skandal endgültig im Sande verläuft.
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