Kostenlose Beratung
07930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
03.07.2024
06:24 Uhr

Schule hetzt Anti-Terror-Einheit auf 12-Jährigen: Ein alarmierendes Beispiel für überzogene Maßnahmen

Schule hetzt Anti-Terror-Einheit auf 12-Jährigen: Ein alarmierendes Beispiel für überzogene Maßnahmen

In einer besorgniserregenden Episode aus England wurde ein 12-jähriger Junge von seiner Schule ins Visier einer Anti-Terror-Einheit des Innenministeriums genommen, nachdem er die Existenz von lediglich zwei Geschlechtern betont hatte. Dieser Vorfall wirft ernsthafte Fragen über die Grenzen des staatlichen Eingreifens und die Meinungsfreiheit auf.

Ein harmloser Kommentar mit drastischen Folgen

Der Junge, dessen Name aus Datenschutzgründen nicht genannt wird, hatte in einem Video geäußert, dass es nur zwei Geschlechter gebe und dass er die Trans-Ideologie nicht unterstütze. Diese Aussage, die viele als Ausdruck einer persönlichen Meinung betrachten würden, führte dazu, dass die Schule das „Prevent“-Programm des britischen Innenministeriums einschaltete – ein Programm, das eigentlich dazu dient, drohende Terroristen frühzeitig zu erkennen und zu intervenieren.

„Prevent“-Programm: Ein Werkzeug gegen Terrorismus oder Meinungsfreiheit?

Das „Prevent“-Programm soll verhindern, dass Menschen zu Terroristen werden, indem es frühzeitig eingreift und Unterstützung bietet. Doch in diesem Fall wurde es offenbar missbraucht, um einen jungen Schüler zu drangsalieren. Beamte von „Prevent“ und der Polizei von Northumbria erschienen Ende Juni im Heim des Jungen und seiner Familie, um ihn zu verhören. Die Mutter des Jungen, die das Video auf YouTube hochgeladen hatte, zeigte sich entsetzt über das Vorgehen.

Ein beunruhigendes Muster

Dieser Vorfall erinnert an den Fall der 16-jährigen Loretta in Deutschland, deren migrationskritische Postings in sozialen Netzwerken die Polizei zu einer Gefährderansprache veranlassten. Es scheint, als ob in westlichen Ländern zunehmend staatliche Mittel eingesetzt werden, um Meinungen zu unterdrücken, die nicht dem Mainstream entsprechen.

Die Doppelmoral der Behörden

Besonders empörend ist die Doppelmoral, die in diesem Fall zutage tritt. Während der Junge wegen seiner Trans-kritischen Aussagen und einer Spielzeug-Armbrust ins Visier genommen wurde, blieben antisemitische Angriffe auf ihn weitgehend unbeachtet. Der Junge, der jüdisch ist, wurde in der Schule wiederholt beleidigt und mit dem Hitlergruß konfrontiert. Die Mutter des Jungen kritisierte die Behörden scharf für diese offensichtliche Ungleichbehandlung.

Reaktionen und Kritik

Harry Miller von der Organisation „Fair Cop“ äußerte sich entrüstet über den Vorfall. Er betonte, dass die Einstellungen des Jungen weit entfernt von Terrorismus seien und vielmehr den Ansichten der Mehrheit der Briten entsprächen. Miller warf der Polizei vor, sich wie eine „woke Stasi“ zu verhalten und die Jagd auf Schulkinder der Konfrontation mit echten Terroristen vorzuziehen.

Dieser Vorfall ist ein weiteres alarmierendes Beispiel dafür, wie staatliche Programme, die eigentlich dem Schutz der Gesellschaft dienen sollen, missbraucht werden können, um abweichende Meinungen zu unterdrücken. Es bleibt zu hoffen, dass solche überzogenen Maßnahmen in Zukunft vermieden werden und die Meinungsfreiheit wieder den Stellenwert erhält, den sie verdient.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“