Kostenlose Beratung
07930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
13.11.2023
08:04 Uhr

Schuldenbremse und Corona-Schulden: Bundesverfassungsgericht steht vor entscheidender Urteilsverkündung

Schuldenbremse und Corona-Schulden: Bundesverfassungsgericht steht vor entscheidender Urteilsverkündung

Die Diskussion um die Schuldenbremse im Bundeshaushalt und die Verwendung sowie Rückzahlung von Corona-Schulden aus den Pandemiejahren nimmt erneut an Dynamik zu. Am kommenden Mittwoch wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse erwartet. Im Zentrum der Kontroverse steht die Frage, ob die Ampel-Regierung ungenutzte Kredite zur Bewältigung von Pandemiefolgen umwidmen und in den neuen Klima- und Transformationsfonds (KTF) übertragen durfte.

Grundsatzfragen und politische Verantwortung

Die Richter in Karlsruhe werden sich darüber hinaus vermutlich auch zu Grundsatzfragen äußern: Wie ernst ist die Schuldenbremse zu nehmen und welche finanziellen Sorgen und Risiken dürfen heutige Regierungen auf zukünftige Generationen abwälzen? Vor dem Hintergrund des Urteils am Mittwoch und der erwarteten Einigung über den Bundeshaushalt 2024 am Donnerstag, kommen Zweifel auf, wie wichtig der Politik eine strikte Haushaltsdisziplin tatsächlich ist.

Kritik an der Umwidmung von Krediten

Ursprünglich waren im Jahr 2021 Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro für den Bundeshaushalt beschlossen worden. Ein Teil davon blieb jedoch ungenutzt, und die Bundesregierung beschloss, diese Mittel als Sondervermögen in den KTF zu übertragen. Dieser dient nicht mehr der Bewältigung unmittelbarer wirtschaftlicher Schäden durch die Pandemie-Notlage, sondern soll Investitionen in den Klimaschutz ermöglichen, etwa für Gebäudesanierungen oder den Umstieg auf Elektromobilität. Dagegen klagten Abgeordnete der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, und nun muss Karlsruhe entscheiden.

Zukunftspläne zur Schuldenbremse

Eine Idee aus Berlin zur Zukunft der Schuldenbremse könnte in Karlsruhe für zusätzliche Skepsis sorgen. Werner Gatzer, Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, äußerte sich im Oktober bei einer Veranstaltung des Dezernats Zukunft, einer Berliner Denkfabrik, zu den Rückzahlungsplänen für die gewaltigen Schulden, die der Bund während der Corona-Pandemie und als Reaktion auf den Ukraine-Krieg und die gestiegenen Energiepreise aufgenommen hat.

Die Aussagen des "ewigen Staatssekretärs"

Gatzer, der "ewige Staatssekretär", wie er gerne genannt wird, wird längst nicht mehr im Amt sein, wenn ab 2028 die vom Bundestag beschlossene Tilgungsphase beginnt und jedes Jahr zwölf Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt gezahlt werden müssen. Das Geld fehlt den Regierenden dann für andere Vorhaben.

"So etwas kann man überdenken", sagte Gatzer, der schon 2005 unter Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) für den Bundeshaushalt verantwortlich war und es bis heute ist. Es gebe eigentlich keinen Grund, sich bei der Tilgung der Notkredite zu beeilen, sofern die Gesamtverbindlichkeiten des Bundes niedrig genug seien, sagte er. Anders gesagt: Man könnte die Tilgung einfach ein wenig hinauszögern. Als Richtgröße nannte Gatzer eine Schuldenquote deutlich unter 60 Prozent. Die Experten des Internationalen Währungsfonds gehen davon aus, dass die deutsche Quote 2026 erstmals wieder unter 60 Prozent rutscht.

Gatzer gibt seltenen Einblick in Regierungsdenken

Mit der Aussage gewährte der Mann, dem nachgesagt wird, alle Haushaltskniffe zu kennen, einen seltenen Einblick in Regierungsdenken. An der Bremse selbst will Gatzer, der das Instrument in den Nullerjahren selbst mitentwickelte, nicht rütteln. "Es muss Regeln geben, die die Politik in Schranken verweist", sagte er. Doch bei der Rückzahlung könnte man weniger streng sein. Die offenen Worte des 65-jährigen Spitzenbeamten dürften nicht jedem gefallen. Es war Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP), der zuletzt mit Verweis auf künftige Tilgungsverpflichtungen zum Sparen mahnte.

Verzögerung bei der Tilgung nicht neu

Neu wäre eine Verzögerung bei der Tilgung nicht. SPD, Grüne und FDP hatten sich schon im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass die Tilgung der Sonderschulden aus der Corona-Pandemie an die Fristen der EU-Coronahilfen angepasst werden sollen. Statt wie ursprünglich vereinbart bereits 2023 mit der Rückzahlung der ersten Corona-Schulden zu beginnen, geht es nun erst 2028 damit los. Und statt 2042 die Notschulden getilgt zu haben, ist dies jetzt erst 2058 soweit. Durch die Verschiebung verschaffte sich die Regierung für ihre Amtszeit einen zusätzlichen Ausgabenspielraum in Milliardenhöhe.

Regeländerung rechtlich jederzeit möglich

Eine Regeländerung ist rechtlich jederzeit möglich. Im Schuldenbremsen-Artikel 115 des Grundgesetzes ist für den Fall einer Notsituation lediglich davon die Rede, dass zusätzliche Kredite "binnen eines angemessenen Zeitraums" wieder getilgt werden müssen. Was "angemessen" ist, wird nicht erklärt. Dies lässt den Parlamentariern einige Freiheiten, Lasten an spätere Generationen weiterzureichen. Fakt ist aber auch: Je später die Schulden zurückgezahlt werden, desto mehr Zinsen fallen in der Zwischenzeit an.

Folgen der Verschiebung der Tilgung

"Wird die Tilgung gestreckt, so führt dies in den ersten Jahren zu einer geringeren Belastung und in den späteren Jahren zu einer höheren Belastung als ursprünglich geplant", schreibt Michael Broer, Volkswirtschaftsprofessor an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften in Wolfsburg, in der Fachzeitschrift "Wirtschaftsdienst". Gerade mit der Zinswende 2022 hat sich die Situation verändert. Als die Ampel-Koalitionäre die Tilgung auf die Zeit ab 2028 verschoben, lagen die Zinsen für Staatsanleihen noch im Minusbereich. Mittlerweile muss der Staat für seine Anleihen aber wieder durchschnittlich 2,5 Prozent zahlen. Jede Milliarde, die später getilgt wird, kostet den Bund derzeit pro Jahr gut 60 Millionen Euro. Insgesamt müssen aus den Jahren 202 bis 2022 Sonderschulden in Höhe von 360 Milliarden Euro getilgt werden. Laut Wirtschaftswissenschaftler Broer erhöht sich die Gesamtbelastung durch die Verschiebung und Verlängerung des Tilgungszeitraums bei dem aktuellen Zinsniveau um 80 Milliarden Euro.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“