Kostenlose Beratung
07930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
14.09.2024
21:52 Uhr

Risikobewertung des RKI: Wer instruierte Lothar Wieler?

Risikobewertung des RKI: Wer instruierte Lothar Wieler?

Die Bundesregierung hat eingeräumt, dass die Hochstufung der Risikobewertung durch das Robert Koch-Institut (RKI) im März 2020 ohne Beteiligung der RKI-Fachebene erfolgte. Diese Entscheidung, die weitreichende Lockdown-Maßnahmen zur Folge hatte, wurde allein von RKI-Präsident Lothar Wieler und seinem Stellvertreter Lars Schaade getroffen.

Politisches "Management" statt wissenschaftlicher Konsens

Vor Gericht erklärte Schaade, dass die Risikobewertung „normativen Charakter“ habe und somit zum politischen „Management“ gehöre. Diese Aussage wirft die Frage auf, inwieweit politische Einflussnahme die Entscheidungen des RKI beeinflusste. Besonders brisant: Es bleibt offen, wer Wieler und Schaade damals instruiert hatte.

Die Entscheidung und ihre Folgen

Am 17. März 2020 verkündete Wieler die Hochstufung der Risikobewertung, die Grundlage für alle folgenden Lockdown-Maßnahmen war. Gerichte hatten diese Risikoeinschätzung als maßgeblich angesehen und die politisch beschlossenen Maßnahmen damit gerechtfertigt. Das RKI betonte stets die gründliche wissenschaftliche Basis dieser Bewertung.

Widersprüchliche Aussagen und neue Erkenntnisse

Eine parlamentarische Anfrage des AfD-Abgeordneten Kay-Uwe Ziegler brachte nun Licht ins Dunkel. Sabine Dittmar, Parlamentarische Staatssekretärin des Gesundheitsministers, bestätigte, dass die Entscheidung am 15. März 2020 von Wieler und Schaade allein getroffen wurde. Weitere Mitarbeitende des RKI waren nicht beteiligt.

Diese neuen Informationen widersprechen früheren Aussagen, wonach die Entscheidung auf einer internen RKI-Bewertung basierte. Journalisten wie Markus Grill hatten argumentiert, dass die Hochstufung nicht auf politischen Druck hin erfolgt sei, sondern intern entschieden wurde. Diese Argumentation fällt nun in sich zusammen.

Politische Einflussnahme auf das RKI?

Die Rolle von General Hans-Ulrich Holtherm und Heiko Rottmann-Großner, beide hohe Beamte im Bundesgesundheitsministerium, rückt nun in den Fokus. Holtherm leitete den Corona-Krisenstab der Bundesregierung und war Wielers direkter Vorgesetzter. Rottmann-Großner war in der Corona-Zeit mehrfach mit der ministeriellen Aufsicht über das RKI befasst.

Eine geleakte E-Mail von Schaade an Wieler vom 23. Februar 2020 zeigt, dass Rottmann-Großner um eine aktualisierte Risikobewertung bat. Ein Protokoll vom 2. März 2020 dokumentiert Kritik des Bundesgesundheitsministeriums, dass das Risiko vom RKI zunächst zu gering eingestuft worden sei.

Die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen

Diese neuen Erkenntnisse werfen viele Fragen auf und verlangen nach weiteren Untersuchungen durch Gerichte und parlamentarische Gremien. Es muss geklärt werden, wer Wieler und Schaade im März 2020 im Zusammenhang mit der Hochstufung der Risikobewertung instruiert hatte.

Die Aufklärung dieser Vorgänge ist von großer Bedeutung, um das Vertrauen in die wissenschaftliche Integrität von Behörden wie dem RKI wiederherzustellen. Nur durch vollständige Transparenz kann sichergestellt werden, dass politische Einflussnahme auf wissenschaftliche Entscheidungen in Zukunft verhindert wird.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“