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23.06.2024
17:46 Uhr

Rente von 1200 Euro: So viele Steuern müssen Rentner dann zahlen

Rente von 1200 Euro: So viele Steuern müssen Rentner dann zahlen

Muss die eigene Rente versteuert werden und falls ja, wie hoch fällt die Belastung aus? Diese und weitere Fragen stellen sich viele vor dem oder im Ruhestand. Wir bringen Licht ins Dunkle.

Steuerpflichtige Renten: Die entscheidenden Faktoren

Ob Renten steuerpflichtig sind, hängt maßgeblich von zwei Faktoren ab. Zum einen spielt die Höhe der Rente, zum anderen der Zeitpunkt des Renteneintritts eine Rolle. Was gilt zum Beispiel im Fall von 1.200 Euro monatlicher Rente, die seit dem Jahr 2020 bezogen wird? Welche Parameter sind zu berücksichtigen, um die Steuerbelastung zu ermitteln und was hat es mit Begriffen wie Grund- und Rentenfreibetrag auf sich?

Bis zu diesem Einkommen müssen Rentner Steuern zahlen

Der steuerliche Grundfreibetrag bezeichnet die Summe, bis zu der keine Einkommenssteuer anfällt. Damit soll das Existenzminimum jedes Bürgers gewährleistet werden. Im Jahr 2024 beträgt der steuerliche Grundfreibetrag für Alleinstehende 11.604 Euro, für Verheiratete fällt er entsprechend doppelt so hoch aus. Um mit den Lebenshaltungskosten der Menschen Schritt zu halten, wird der steuerliche Grundfreibetrag regelmäßig erhöht. Im Vorjahr lag er beispielsweise noch bei 10.908 Euro.

Der Rentenfreibetrag bezieht sich hingegen immer auf einen prozentualen Anteil und gibt an, wie viel der Rente versteuert werden muss. So bedeutet ein Wert von 15 Prozent, dass 85 Prozent der Rentenbezüge steuerpflichtig sind. Auch der Rentenfreibetrag verändert sich kontinuierlich, genauer gesagt fällt er um einen Prozentpunkt pro anno. Im Jahr 2058 soll er auf null gesunken und damit faktisch nicht mehr vorhanden sein.

Steuern müssen Rentner dank der beiden vorgenannten Freibeträge also erst dann entrichten, wenn der steuerpflichtige Teil ihrer Rente höher als der Grundfreibetrag von derzeit 11.604 Euro ausfällt. Ab dem ersten darüberliegenden Euro greift der sogenannte Grenzsteuersatz in Höhe von 14 Prozent. Der Steuersatz nimmt mit steigendem Einkommen allerdings zu, was auf den hierzulande geltenden progressiven Steuertarif zurückzuführen ist.

Rente von 1200 Euro: So viele Steuern werden für Rentner fällig

Die Theorie lässt sich am besten durch ein Beispiel veranschaulichen, das vom Nachrichtenportal t-online konstruiert wurde. Bei einer angenommenen Rente von 1.200 Euro monatlich müssen zunächst einige Aspekte Berücksichtigung finden, ehe die Steuerbelastung berechnet werden kann. Hierzu zählt beispielsweise die Festlegung von Familienstatus, Konfessionszugehörigkeit sowie die Beiträge zur Krankenversicherung.

Für einen im Westen der Bundesrepublik lebenden Single, der keiner Religionsgemeinschaft angehört und 2020 in Rente gegangen ist, gilt zunächst ein Rentenfreibetrag von 20 Prozent. Die fiktive Person ist außerdem gesetzlich versichert und erhält pro Monat 1.200 Euro Rente, auf das Jahr hochgerechnet kommen so 14.400 Euro zusammen. Von diesem Betrag sind nun 80 Prozent steuerpflichtig, in absoluten Zahlen ausgedrückt 11.520 Euro.

Steuern auf die Rente: Beiträge der Krankenversicherung beachten

Diese 11.520 Euro sind jedoch nicht der Betrag, der als Bemessungsgrundlage für die Steuer dient. Stattdessen müssen zuerst die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in Abzug gebracht werden. Laut t-online ist für dieses Beispiel ein Satz von 11,7 Prozent realistisch, der sich aus der Hälfte des Beitragssatzes zur Krankenversicherung, der Hälfte des Zusatzbeitrags zur Krankenversicherung und dem Pflegebeitrag zusammensetzt.

Wichtig ist nun, dass sich die 11,7 Prozent auf die volle Rente von 14.400 Euro beziehen. Demnach müsste die fiktive Person jährlich knapp 1.685 Euro an die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Subtrahiert man diese Summe von 11.520 Euro, ergibt sich ein Wert in Höhe von 9.835 Euro, der gleichzeitig den steuerpflichtigen Rentenanteil widerspiegelt. Kleine Veränderungen müssen aber auch an dieser Stelle noch vorgenommen werden.

Viele Rentner profitieren von weiterer Steuerentlastung

Rentner profitieren neben dem Grundfreibetrag und dem Rentenfreibetrag auch von der Werbungskostenpauschale sowie dem Sonderausgabenpauschbetrag. Diese belaufen sich derzeit auf 102 Euro respektive 36 Euro und mindern den steuerpflichtigen Teil der Rente von 9.835 Euro auf 9.697 Euro. Da im Jahr 2024 der Grundfreibetrag für Alleinstehende bei 11.604 Euro liegt, muss die fiktive Person im Beispiel keine Einkommenssteuer entrichten. Dies gilt aber nur unter der Annahme, dass die Rente die einzige Einkommensquelle darstellt. Werden darüber hinaus zum Beispiel Mieten oder Pachten vereinnahmt, muss die Situation neu bewertet werden. Beachtenswert ist zudem, dass sämtliche Rentensteigerungen zu 100 Prozent steuerpflichtig sind. Aufgrund des parallel zunehmenden Freibetrags hat das oftmals aber keine Auswirkungen auf die Steuerbelastung.

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