Österreich ändert Definition von „Geschlecht“: Ein Schritt in die falsche Richtung?
Am 18. September 2024 hat Österreich eine bemerkenswerte Änderung in der Definition von „Geschlecht“ vorgenommen. Diese Änderung stellt eine Abkehr von der biologischen Realität hin zu einer subjektiven Wahrnehmung dar. In einer Welt, in der zunehmend politische und ideologische Entscheidungen die Realität formen, könnte diese Entwicklung weitreichende Konsequenzen haben.
Geschlecht als subjektives Gefühl
Die neue Gesetzesänderung in Österreich besagt, dass das Geschlecht nicht mehr als biologische Tatsache, sondern als subjektives Gefühl definiert wird. Dies wurde durch eine Dienstrechts-Novelle, die im abgekürzten parlamentarischen Verfahren mittels Ausschussantrag durchgesetzt wurde, beschlossen. Diese Novelle umfasst eine weitreichende Änderung des Gleichbehandlungsgesetzes, in dem „Geschlecht“ nun „Geschlechtsmerkmale, Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck und Geschlechterrolle“ umfasst.
Politische Reaktionen und Kritik
Die Gesetzesänderung wurde überraschend und ohne breite öffentliche Debatte beschlossen. Kritische Stimmen kommen nicht nur von konservativen Kreisen, sondern auch von der SPÖ und den NEOS. Die Abgeordnete und Feministin Henrike Brandstötter äußerte ihre Bedenken: „Völlig delulu. Etwa ‚Geschlechterrollen‘. Wir wollen diese tradierten Zuschreibungen, wie sich Frauen und Männer zu verhalten haben, aufbrechen – und dann biegt ein Gesetzesentwurf von ÖVP und Grüne um die Ecke, der Geschlecht mit Rolle verknüpft und in ein Gesetz gießt?“
Madeleine Petrovic von der Liste, die aktuell um den Einzug in den Nationalrat kämpft, geht noch weiter: „Heimlich, still und leise wird heute ohne eine breite öffentliche Debatte im österreichischen Nationalrat eine entscheidende Weiche gestellt. Von objektiven auf subjektive Kriterien umzustellen, hat weitreichende, negative Konsequenzen.“
Die Auswirkungen auf die Gesellschaft
Die Änderung im Gleichbehandlungsgesetz könnte weitreichende Folgen haben. Männer könnten sich rechtlich als Frauen definieren und umgekehrt. Dies könnte nicht nur zu Verwirrung führen, sondern auch die Grundlagen des sozialen Zusammenlebens infrage stellen. Die Erläuterungen zum Gesetz betonen, dass die „innerlich gefühlte Geschlechtsidentität eines Menschen (auch ‚psychisches Geschlecht‘) nicht seinem biologischen Geschlecht entsprechen muss und auf der Basis seines eigenen psychischen Empfindens festgelegt wird.“
Ein Schritt in die falsche Richtung?
Diese Entwicklung könnte als Unterwerfung unter eine geschlechterfeindliche, transhumanistische Agenda gesehen werden. Die Frage, wie weit Österreich damit geht, wird erst in den kommenden Jahren deutlich werden. Kritiker argumentieren, dass diese subjektive Definition von Geschlecht die Gesellschaft weiter spalten und traditionelle Werte untergraben könnte.
In einer Zeit, in der politische Entscheidungen immer mehr von ideologischen Überzeugungen geprägt sind, bleibt abzuwarten, wie diese Gesetzesänderung die österreichische Gesellschaft beeinflussen wird. Eines ist jedoch sicher: Die Debatte um Geschlecht und Identität wird weiter an Intensität gewinnen.
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