Öffentlich-Rechtliche fordern mehr Geld: Rundfunkanstalten ziehen gegen Ministerpräsidenten vor Verfassungsgericht
In einem beispiellosen Schritt haben ARD und ZDF Verfassungsbeschwerde eingereicht, nachdem die Ministerpräsidenten der Bundesländer eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags blockiert haben. Der monatliche Beitrag von derzeit 18,36 Euro sollte nach Empfehlung der KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs) um 58 Cent auf 18,94 Euro steigen - eine Forderung, die bei vielen Bürgern auf Unverständnis stößt.
Öffentlich-Rechtliche beharren auf Erhöhung trotz Reformstau
ARD-Chef Kai Gniffke verteidigt den Gang nach Karlsruhe vehement und pocht auf die gesetzlichen Ansprüche der Sender. Dabei scheinen die Anstalten die Zeichen der Zeit zu verkennen: Eine aktuelle Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey zeigt, dass bereits jetzt 75 Prozent der Deutschen den Rundfunkbeitrag für zu hoch halten.
Bürger zahlen die Zeche für aufgeblähte Strukturen
Während die Öffentlich-Rechtlichen ursprünglich sogar eine Erhöhung auf 19,94 Euro monatlich forderten, zeigt sich die wahre Dimension der Kostenspirale: Für die Beitragsperiode 2025 bis 2028 wurde ein "finanzbedarfswirksamer Aufwand" von gigantischen 41,653 Milliarden Euro anerkannt - eine Steigerung um fast drei Milliarden Euro zur Vorperiode.
Reformunwillige Sender versus sparsame Länderchefs
Die Ministerpräsidenten haben sich klar positioniert: Der Beitrag soll in den Jahren 2025 und 2026 nicht steigen. Eine vernünftige Entscheidung, die die Interessen der Beitragszahler berücksichtigt. Die Sender hingegen scheinen die Notwendigkeit tiefgreifender Reformen zu unterschätzen.
"Unsere Aufsicht erwartet, dass wir nicht auf Ressourcen verzichten, die uns gesetzlich zustehen", verteidigt Gniffke die Klage - eine Aussage, die den Reformstau der Öffentlich-Rechtlichen deutlich macht.
Reformbedarf statt Geldforderungen
Statt immer neue Forderungen zu stellen, wäre es an der Zeit, die aufgeblähten Strukturen der Sender kritisch zu hinterfragen. Die geplante Reduzierung der Radiosender von 69 auf 53 ist dabei nur ein erster, zaghafter Schritt. Echte Reformen müssten viel tiefer gehen und auch die üppigen Gehaltstrukturen sowie die fragwürdige Expansion in den digitalen Bereich auf den Prüfstand stellen.
Der Gang zum Bundesverfassungsgericht zeigt einmal mehr die Diskrepanz zwischen dem Selbstverständnis der öffentlich-rechtlichen Sender und der Realität der Beitragszahler. In Zeiten steigender Lebenshaltungskosten und wirtschaftlicher Unsicherheit erscheint die Forderung nach höheren Zwangsabgaben geradezu weltfremd.
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