Kostenlose Beratung
07930-2699
150.000
Kunden
Sicherer
Versand
Keine
Meldepflicht
Kettner Edelmetalle
Menü
21.09.2024
08:09 Uhr

NRW: 39.000 Corona-Verfahren und Millionen Bußgelder – Ministerium bleibt vage

NRW: 39.000 Corona-Verfahren und Millionen Bußgelder – Ministerium bleibt vage

Die Corona-Pandemie hat in Nordrhein-Westfalen (NRW) zu einer Vielzahl von Verfahren und Bußgeldern geführt. Laut einer Stellungnahme der NRW-Landesregierung wurden zwischen April 2020 und März 2023 mehr als 39.000 Ermittlungs- und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Die Kommunen des Bundeslandes erzielten dabei Einnahmen von mindestens 23 Millionen Euro durch Bußgelder wegen Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung.

Justizminister lobt Verwaltungsgerichte

Der nordrhein-westfälische Justizminister Dr. Benjamin Limbach (Grüne) hat die Verwaltungsgerichte seines Bundeslandes für ihre Arbeit während der Coronakrise gelobt. In einem Grußwort zum 75-jährigen Jubiläum der Verwaltungsgerichtsbarkeit NRW betonte Limbach die Bedeutung der Gerichte als „Eckpfeiler zur Sicherung unseres Rechtsstaates“. Er hob hervor, dass die Gerichte trotz des hohen Zeitdrucks und der unsicheren Tatsachenlage stets die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger im Blick gehabt hätten.

Vage Antworten auf konkrete Fragen

Auf konkrete Nachfragen zu den Grundlagen seiner Aussagen blieb das Justizministerium jedoch vage. Weder zur Anzahl der Straf- oder Zahlungsbefehle noch zur Summe der eingenommenen Gelder konnte der stellvertretende Pressesprecher des Ministeriums genaue Angaben machen. Er erklärte, dass dem Ministerium keine entsprechenden Justizstatistiken vorlägen.

Keine juristische Aufarbeitung geplant

Das Justizministerium sieht nach eigenen Angaben keinen Handlungsbedarf für eine juristische Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen. Diese Frage sei derzeit Gegenstand der Debatte auf Bundesebene und werde dort entschieden. Auch das Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) bestätigte, dass die örtlichen Ordnungsbehörden für die Bußgeldverfahren zuständig gewesen seien und keine Anhaltspunkte für eine Problematik vorlägen.

Millioneneinnahmen für die Städte

Die Staatsanwaltschaften in NRW leiteten bis März 2023 über 39.000 Verfahren im Zusammenhang mit der Pandemie ein. Die Kreise und kreisfreien Städte erzielten dabei Bußgelder in Höhe von mindestens 23 Millionen Euro. Die Landesregierung betonte, dass die Ahndung von Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung ein wichtiges Instrument im Rahmen der Pandemiebekämpfung gewesen sei und lehnt eine Rückerstattung der Bußgelder ab.

Politische Debatte um Aufarbeitung

In der politischen Debatte um die Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen zeigt sich die SPD-Fraktion im NRW-Landtag zurückhaltend. Rodion Bakum, Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, erklärte, dass man sich mitten im Beratungsprozess befinde und die wissenschaftliche Bewertung ausschlaggebend sein müsse. Die SPD wolle die richtigen und wissenschaftlich fundierten Schlüsse aus der Pandemie ziehen und das Gesundheitssystem stärken.

Amnestie in Bayern

Im Gegensatz zu NRW hat der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) angekündigt, alle Corona-Bußgeldverfahren einstellen zu lassen. Söder erklärte, dass er „jetzt Frieden haben“ wolle. Diese Entscheidung steht im Kontrast zur Haltung der NRW-Landesregierung, die weiterhin auf eine konsequente Ahndung der Verstöße setzt.

Die Diskussion um die Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen wird in Deutschland sicherlich noch weitergehen. Während einige Bundesländer wie Bayern bereits Schritte in Richtung Amnestie unternehmen, bleibt NRW bei seiner harten Linie und sieht keinen Anlass zur Rückerstattung der Bußgelder.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“

Portofrei Aktion