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02.09.2024
05:53 Uhr

Neue Unklarheiten über Gültigkeit der Änderungen in den WHO-Verträgen

Neue Unklarheiten über Gültigkeit der Änderungen in den WHO-Verträgen

Am 1. Juni 2024 wurden spät in der Nacht Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) für angenommen erklärt, obwohl dies nicht den regulären Verfahren entsprach. Die anwesenden Ländervertreter schienen überrumpelt worden zu sein, dennoch wird behauptet, die Änderungen seien angenommen worden. Die Mitgliedsländer haben allerdings noch eine Frist von zehn Monaten, beziehungsweise zwölf Monaten für die Slowakei, den Iran, Neuseeland und die Niederlande, um ihre Ablehnung der Änderungen in Form eines Opting-Out bekannt zu geben. Diese Frist beginnt jedoch erst zu laufen, sobald der Generaldirektor der WHO die Änderungen offiziell verkündet hat.

Interessanterweise hat der Generaldirektor diese Verkündung bisher nicht vorgenommen, wie das Aktionsbündnis freie Schweiz (ABF Schweiz) herausgefunden hat. In einer Pressemitteilung erklärte die ABF Schweiz, dass es ein regelrechtes „Fristen-Wirrwarr“ rund um das Opting-Out der IGV gebe. Ob dies auf gezielte Desinformation oder Wissenslücken der zuständigen kantonalen oder nationalen Fachstellen zurückzuführen sei, sei unklar.

Verkürzte Fristen und ihre Auswirkungen

Im Jahr 2022 wurde im Rahmen der 75. Weltgesundheitsversammlung eine Verkürzung der Fristen beschlossen, die von den oben genannten vier Ländern abgelehnt wurde. Um Klarheit über die Fristen zu schaffen, stellte die ABF Schweiz im Juli eine offizielle Anfrage an das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Laut einer Auskunft des BAG vom 29. August 2024 ist die erforderliche Notifikation bisher noch nicht erfolgt. Dies ist erstaunlich, wenn man bedenkt, mit welcher Eile die Änderungen am 1. Juni 2024 durchgesetzt wurden.

Politische und gesellschaftliche Implikationen

Diese Unklarheiten werfen ein Licht auf die chaotischen und möglicherweise undemokratischen Prozesse innerhalb der WHO. Es scheint, als ob die Organisation zunehmend ihre Macht ausweiten möchte, ohne Rücksicht auf die nationalen Souveränitäten der Mitgliedsländer zu nehmen. Dies könnte langfristig zu einem erheblichen Vertrauensverlust in internationale Institutionen führen.

Die Corona-Pandemie hat bereits gezeigt, wie schnell Maßnahmen ohne ausreichende Evidenzbasis durchgesetzt werden können. Ähnliche Bedenken bestehen nun hinsichtlich der neuen Änderungen der IGV. Die Mitgliedsländer müssen wachsam bleiben und ihre Rechte aktiv verteidigen, um nicht durch internationale Bürokratien überrollt zu werden.

Fazit

Solange der Generaldirektor der WHO die Änderungen nicht offiziell verlautbart hat, beginnt die Frist für ein Opting-Out nicht zu laufen. Dies bietet den Mitgliedsländern eine wertvolle Gelegenheit, ihre Positionen zu überdenken und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation entwickelt und ob die WHO ihre neuen Vollmachten tatsächlich durchsetzen kann.

Die Entwicklungen rund um die Änderungen der IGV zeigen einmal mehr, wie wichtig es ist, politische Entscheidungen kritisch zu hinterfragen und die nationalen Interessen zu wahren. Die Bürger sollten sich nicht von internationalen Institutionen bevormunden lassen und ihre Souveränität aktiv verteidigen.

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