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11.02.2025
13:54 Uhr

Neobroker Trade Republic: Verbraucherschützer decken fragwürdige Zins-Praktiken auf

In einer Zeit, in der viele Deutsche verzweifelt nach rentablen Anlagemöglichkeiten suchen, gerät der beliebte Neobroker Trade Republic ins Visier der Verbraucherschützer. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat nun vor dem Landgericht Berlin II Klage gegen das Fintech-Unternehmen eingereicht. Der Vorwurf wiegt schwer: irreführende Werbung bei den versprochenen Zinsen und der Darstellung der Einlagensicherung.

Verlockende Versprechen unter der Lupe

Mit dem Versprechen von 3,0 Prozent Zinsen "unbegrenzt" auf das Girokonto lockt Trade Republic zahlreiche Anleger an. Was zunächst nach einem attraktiven Angebot in Zeiten niedriger Zinsen klingt, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als geschickte Marketing-Strategie mit erheblichen Schattenseiten.

Die versteckte Wahrheit hinter dem Zinsversprechen

Besonders kritisch sieht die Verbraucherzentrale die mangelnde Transparenz bei der Geldanlage. Während Trade Republic mit der gesetzlichen Einlagensicherung wirbt, verschweigt das Unternehmen nach Ansicht der Verbraucherschützer wesentliche Details: Ein Teil der Kundengelder fließt in Geldmarktfonds - und diese unterliegen eben nicht der gesetzlichen Einlagensicherung bis 100.000 Euro.

"Trade Republic täuscht mit der Werbung und den Aussagen zur Einlagensicherung eine Sicherheit vor, die so nicht gegeben ist", kritisiert Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

David gegen Goliath im Finanzsektor

Mit acht Millionen Kunden und einem verwalteten Vermögen von über 100 Milliarden Euro hat sich Trade Republic zu einem echten Schwergewicht der Finanzbranche entwickelt. Das Unternehmen weist die Vorwürfe entschieden zurück und betont die Transparenz ihrer Kommunikation. Man habe bereits Ende Mai 2024 die Diversifizierung der Kundeneinlagen eingeführt und stelle diese Information in der App zur Verfügung.

Kritische Fragen zur Kundeninformation

Während sich das Fintech-Unternehmen damit brüstet, den EZB-Einlagenzins von derzeit 2,75 Prozent direkt an die Kunden weiterzugeben, bleiben wichtige Fragen zur Risikoaufklärung im Raum. Die Verbraucherschützer bemängeln insbesondere die späte und unzureichende Information über die Investition in Geldmarktfonds.

Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die zunehmende Bedeutung von Transparenz und Verbraucherschutz im digitalen Finanzsektor. Während innovative Fintech-Unternehmen den traditionellen Banken Konkurrenz machen, zeigt sich einmal mehr, dass auch vermeintlich attraktive Angebote einer gründlichen Prüfung bedürfen.

Ausblick auf den Rechtsstreit

Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest, doch der Fall dürfte richtungsweisend für die gesamte Fintech-Branche werden. Er verdeutlicht die Notwendigkeit einer klaren und ehrlichen Kommunikation gegenüber Anlegern - besonders wenn es um die Sicherheit ihrer Ersparnisse geht.

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