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04.09.2023
06:40 Uhr

Meinungsfreiheit in Europa: Ein Fall aus Finnland wirft Fragen auf

In einem aktuellen Fall aus Finnland wird die Meinungsfreiheit in Europa auf die Probe gestellt. Päivi Räsänen, eine unscheinbare, freundliche ältere Dame und ehemalige Innenministerin Finnlands, verteidigt derzeit die Meinungsfreiheit vor dem finnischen Berufungsgericht. Der Stein des Anstoßes ist ein Tweet aus dem Jahr 2019, in dem Räsänen die Entscheidung der Evangelisch-Lutherischen Kirche Finnlands, offizielle Partnerin des Pride zu werden, hinterfragte. Aus ihrer Sicht ist dies unvereinbar mit der Bibel.

Kritik an Pride: Meinungsfreiheit oder "Hassrede"?

Diese Ansicht untermauerte die Christdemokratin mit einem Foto von Bibelversen aus dem Römerbrief, die Homosexualität thematisieren. Zudem hatte die praktizierende Christin bereits vor fast 20 Jahren eine kirchliche Broschüre unter dem Titel „Als Mann und Frau schuf er sie“ veröffentlicht, in der sie eine in der christlichen Anthropologie verwurzelte Sicht auf Ehe und Familie darlegte. Für die Veröffentlichung dieser Schrift steht auch der Lutherische Bischof Juhana Pohjola vor Gericht. Beide werden des "ethnischen Agitation" beschuldigt, einem Straftatbestand, der im finnischen Strafgesetzbuch unter dem Abschnitt „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ behandelt wird.

Die Folgen für die Meinungsfreiheit

Die Anschuldigungen gegen Räsänen und Pohjola sind massiv und entzünden sich an einem Tweet, der lediglich die Ablehnung von Pride zum Ausdruck bringt – eine legitime Meinung, sollte man meinen. Weder Räsänen noch Pohjola rufen zu Hass auf; sie legen lediglich die Haltung dar, die aus ihrem Glauben entspringt, und bekennen sich explizit zur Gleichheit und Würde aller Menschen. Doch laut Staatsanwaltschaft reicht das nicht: Sie legte gegen den einstimmig erfolgten Freispruch Berufung ein.

Die Tatsache, dass es überhaupt zu einer Anklage kommen konnte, ist bereits beunruhigend genug. Wenn Meinungen, die der Staatsdoktrin oder vorherrschenden Ansichten widersprechen, als Hassrede verfolgt werden, ist niemand mehr davor gefeit, vor Gericht zu landen, weil er es gewagt hat, anderer Meinung zu sein. Zensur und Selbstzensur scheinen unvermeidlich, wenn das Recht auf freie Meinungsäußerung durch Delegitimierung und Kriminalisierung von Meinungen unterlaufen wird.

Ein Angriff auf die Wahrheit selbst?

Die Aussage der Staatsanwältin, dass es nicht darauf ankommt, ob etwas wahr ist oder nicht, sondern ob es beleidigend ist, ist beunruhigend. Sie impliziert, dass selbst das Aussprechen der Wahrheit strafbar sein könnte, sobald sie jemandem beleidigend vorkommt. Dieser Angriff auf Meinungs-, Rede- und Religionsfreiheit könnte auch als Angriff auf die Wahrheit selbst gesehen werden.

Der Fall Räsänen/Pohjola wirft ernste Fragen über die Zukunft der Meinungsfreiheit in Europa auf. Es bleibt zu hoffen, dass das finnische Berufungsgericht die Bedeutung der Meinungsfreiheit anerkennt und den Angeklagten gerecht wird.

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