Medienaufsicht gegen Multipolar: Ein Angriff auf die Meinungsfreiheit?
Die jüngsten Entwicklungen um das Onlinemagazin Multipolar und dessen Herausgeber Paul Schreyer werfen ein beunruhigendes Licht auf die Medienlandschaft in Deutschland. Die nordrhein-westfälische Landesmedienanstalt wirft dem Magazin „Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht“ vor und droht mit einem „förmlichen Verwaltungsverfahren“. Der Hintergrund: Multipolar hatte die sogenannten RKI-Protokolle veröffentlicht, die die offizielle Sichtweise der Regierung auf die Corona-Pandemie hinterfragen.
Die Vorwürfe und die Reaktionen
Die Landesmedienanstalt NRW kritisiert vier Beiträge, darunter einen, der die RKI-Protokolle betrifft. Paul Schreyer, Herausgeber von Multipolar, hatte die Protokolle freigeklagt und veröffentlicht. In diesen Protokollen wurde die Verschärfung der Risikobewertung durch das RKI im März 2020 thematisiert. Schreyer behauptete, die Hochstufung sei auf politische Anweisung und nicht auf fachliche Einschätzung erfolgt. Diese Behauptung wird nun von der Medienaufsicht als Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht gewertet.
Interessanterweise stellte sich später heraus, dass der geschwärzte Name in den Protokollen nicht auf einen politischen Akteur, sondern auf den damaligen stellvertretenden Leiter des RKI, Lars Schaade, zurückzuführen war. Dennoch bleibt die Frage, warum die Schwärzungen überhaupt vorgenommen wurden und ob sie nicht Spekulationen geradezu provozierten.
Politische Einflussnahme?
Die Kritik an der Medienaufsicht ist laut. Viele sehen in den Maßnahmen gegen Multipolar einen Angriff auf die Meinungsfreiheit. Der Rechtswissenschaftler Volker Boehme-Neßler twitterte: „Landesmedienanstalten haben eine wichtige Aufgabe: Sie sollen die Meinungsfreiheit schützen. Hier passiert das Gegenteil: Eine Landesmedienanstalt greift die Meinungsfreiheit an.“
Auch andere Stimmen im Netz fragen, warum nicht gegen Unwahrheiten vorgegangen wird, die während der Pandemie von Politikern wie Karl Lauterbach verbreitet wurden. Die Doppelmoral wird deutlich, wenn man bedenkt, dass ähnliche Vorwürfe gegen etablierte Medien wie den Spiegel im Fall Relotius nicht zu vergleichbaren Konsequenzen führten.
Die Rolle der Landesmedienanstalten
Multipolar selbst weist darauf hin, dass die Landesmedienanstalten eigentlich die Meinungsfreiheit schützen sollen. Ein ehemaliger Leiter der Landesanstalt für Medien, Jürgen Brautmeier, wird zitiert: „Die Staatsferne der Landesmedienanstalten sei eine ‚schöne Fiktion‘.“ Diese Aussage wirft ein bezeichnendes Licht auf die angebliche Unabhängigkeit der Medienaufsicht.
Die Landesmedienanstalt NRW sei für Multipolar zuständig, da das Magazin seinen Sitz in Greven im Münsterland habe. Im vergangenen Jahr hatte Multipolar eine Recherche veröffentlicht, die die Verfassungsgemäßheit des Medienstaatsvertrags in Frage stellte. Der Medienrechtler Wolfgang Lent betonte damals, dass eine Behördenaufsicht über journalistische Sorgfaltspflichten die Unabhängigkeit des Journalismus gefährde.
Weitere Kritikpunkte
Die Landesmedienanstalt bemängelt neben dem RKI-Protokoll-Artikel noch drei weitere Beiträge von Multipolar. Einer davon stellt die Wirksamkeit der Corona-Impfungen in Frage. Die Behörde argumentiert, dass die Impfungen in vielen Fällen vor einem Tod durch Covid-19 schützten. Doch auch diese Behauptung wird von Experten wie Günter Kampf, Professor für Hygiene und Umweltmedizin, in Zweifel gezogen. Kampf stellte fest, dass die Sterblichkeit außerhalb von Covid-19 bei Geimpften teils höher war als bei Ungeimpften.
Die Diskussion um die Corona-Maßnahmen und deren Folgen ist noch lange nicht abgeschlossen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation um Multipolar und die RKI-Protokolle weiterentwickelt. Eines ist jedoch klar: Die Meinungsfreiheit und die journalistische Unabhängigkeit stehen auf dem Spiel.
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