
Linksextremistin Lina E.: BGH bestätigt Haftstrafe - "Gewalt ist kein Mittel politischer Auseinandersetzung"
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem richtungsweisenden Urteil die Haftstrafe gegen die Linksextremistin Lina E. bestätigt. Die ursprünglich vom Oberlandesgericht Dresden verhängte Strafe von fünf Jahren und drei Monaten bleibt damit bestehen. Ein deutliches Signal des Rechtsstaats gegen politisch motivierte Gewalt, unabhängig von ihrer ideologischen Ausrichtung.
Brutale Übergriffe auf vermeintliche Rechtsextreme
Die heute 30-jährige Lina E. wurde für schuldig befunden, zwischen 2018 und 2020 als Mitglied einer kriminellen Vereinigung an mehreren gefährlichen Körperverletzungen beteiligt gewesen zu sein. Die Taten richteten sich gegen tatsächliche oder vermeintliche Anhänger der rechten Szene in Sachsen und Thüringen. Besonders besorgniserregend: Einige der Angriffe hätten durchaus tödlich enden können.
Klare Worte des Bundesgerichtshofs
Der Vorsitzende Richter fand bei der Urteilsverkündung unmissverständliche Worte: "Das Mittel der politischen Auseinandersetzung ist das Wort, nicht die Gewalt." Eine Aussage, die in Zeiten zunehmender politischer Radikalisierung nicht deutlich genug betont werden kann. Der dritte Strafsenat in Karlsruhe nahm zwar kleinere Änderungen am Schuldspruch vor, diese hatten jedoch keinerlei Auswirkungen auf das Strafmaß.
Fragwürdige Freilassung nach Ersturteil
Kritisch zu hinterfragen ist die Entscheidung des OLG Dresden, den Haftbefehl gegen Lina E. nach der Urteilsverkündung im Mai 2023 außer Vollzug zu setzen. Trotz der erheblichen Strafe und nach zweieinhalb Jahren Untersuchungshaft durfte die Linksextremistin zunächst in Freiheit bleiben - ein Signal, das in der Öffentlichkeit für erhebliche Irritationen sorgte.
Rechtsstaat zeigt Konsequenz
Mit der Bestätigung des Urteils durch den BGH muss Lina E. nun die Reststrafe antreten. Die genaue Dauer wird unter Berücksichtigung der bereits verbüßten Untersuchungshaft noch berechnet. Das Urteil ist rechtskräftig, nachdem sowohl die Revisionsanträge der Bundesanwaltschaft als auch der Verteidigung zurückgewiesen wurden.
Wichtiges Signal gegen linksextreme Gewalt
Die Bestätigung des Urteils sendet ein wichtiges Signal: Der Rechtsstaat toleriert keine politisch motivierte Gewalt - weder von rechts noch von links. In einer Zeit, in der sich politische Extreme zunehmend radikalisieren, ist diese konsequente Haltung der Justiz von besonderer Bedeutung. Gewalt kann und darf niemals ein legitimes Mittel der politischen Auseinandersetzung sein, unabhängig davon, welche Ideologie damit verteidigt werden soll.
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